Bericht: Viele Leihkräften rutschen bei Arbeitslosigkeit direkt in Hartz-IV-Bezug
Archivmeldung vom 28.04.2017
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Freigeschaltet durch André OttFast 130.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos geworden sind, haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten: Stattdessen rutschten sie nach Ende des Arbeitsverhältnisses direkt in den Hartz-IV-Bezug, berichtet die "Berliner Zeitung".
Ursache seien die gesetzlichen Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Für die 24 Monate vor Eintreten der Erwerbslosigkeit müssen die Betroffenen sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von mindestens einem Jahr nachweisen, um die gegenüber Hartz IV vergleichsweise hohe Arbeitslosenversicherungsleistung in Höhe von 60 Prozent (für Kinderlose) oder sogar 67 Prozent (mit unterhaltspflichtigen Kindern) des vorangegangenen Nettoeinkommens zu erhalten.
Eben dieser Nachweis gelinge vielen Leiharbeitnehmern nicht, da in der Branche kurze Beschäftigungszeiten eher die Regel als die Ausnahme seien, sagte die arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, der Zeitung. Knapp ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse endeten bereits innerhalb von 30 Tagen, weitere 19 Prozent vor Ablauf von drei Monaten. In der Folge seien 2016 38 Prozent aller Leiharbeitskräfte - genau 129.516 Leiharbeitnehmer - unmittelbar nach dem Verlust ihres Jobs ins Hartz-IV-System gerutscht, sagte Pothmer unter Berufung auf BA-Daten.
Damit war jeder Vierte der insgesamt 509.268 Menschen, die 2016 sofort nach dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse Hartz-IV-Leistungen erhielten, zuvor als Leiharbeitskraft beschäftigt. Der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Beschäftigten liegt demgegenüber weitaus niedriger, nämlich bei 2,7 Prozent.. Pothmer wertete die Daten als Beleg für "eine eklatante Schieflage im System".
Es könne nicht sein, "dass ausgerechnet Diejenigen, die am flexibelsten arbeiten, das höchste Risiko tragen, bei Arbeitslosigkeit direkt ins Hartz-IV-System zu rutschen", sagte Pothmer. Die gesetzlichen Anspruchs voraussetzungen für das ALG I müssten daher grundlegend reformiert werden. Demnach soll bereits eine viermonatige Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren ausreichen, um für zwei Monate ALG I zu erhalten.
Mit längeren Beschäftigungszeiten soll auch die Dauer des ALG-I-Bezugs schrittweise ansteigen: für zwei Monate zusätzlicher Beschäftigung würde es also einen Monat länger ALG I geben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur