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Deutscher Anlegerschutzbund: Hohe Hürden für Anleger im Telekom-Prozess

Archivmeldung vom 07.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Präsident des Deutschen Anlegerschutzbunds, Klaus Nieding, sieht zum Auftakt des Telekom-Prozesses nur geringe Chancen für eine Entschädigung der geprellten Aktionäre: "Die Hürden dieses Verfahrens sind relativ hoch.

Es wird schwierig werden, es zu einem sehr gewinnbringenden Ende zu führen", sagte Nieding im "ZDF-Mittagsmagazin" am Montag, 7. April 2008. Zwar sei man nicht hoffnungslos, aber zum einen müsse schon heute bewertet werden, ob die Aktien beim Börsengang überbewertet waren. "Das könnte durchaus ausgehen wie das Hornberger Schießen." Zum anderen müsse bewiesen werden, dass die Prospekte damals falsch gewesen seien. "In jedem Fall sieht man, dass die Justiz mit solchen Massenverfahren auch an ihre Grenzen kommt", sagte Nieding.

Eine Einigung wie in den USA, wo sich die Kläger mit der Telekom in einem Vergleich geeinigt hätten, sei aufgrund der Regelungen in Deutschland nicht möglich. "In den USA hat die Telekom ganz andere Möglichkeiten, alle Betroffenen in eine solche Regelung einzubeziehen. Selbst wenn sie sich hier im aktuellen Verfahren mit den anderen 16.000 einigt, heißt das noch nicht, dass sie künftig gerichtsfest Ruhe hätte", sagt Nieding.

Nieding fordert eine Verbesserung des Anlegerschutzes: "Die rechtlichen Regeln für den Anlegerschutz müssen verbessert werden, das kommt auch dem Finanzplatz Deutschland zugute", sagte er. So müsse eine Verlängerung der Verjährung eingeführt werden: "Die bisherigen Fristen reichen nicht aus." Zudem müsse die Beweislast umgekehrt werden: "Es kann nicht sein, dass der Aktionär beweisen muss, dass das Börsenprospekt falsch ist", erklärte Nieding. "Außerdem brauchen wir die direkte Haftung von Vorständen von börsennotierten Aktiengesellschaften gegenüber ihren Aktionären."

Quelle: ZDF

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