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Inflationsrate im September 2023 voraussichtlich +4,5 %

Archivmeldung vom 28.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Inflation, Euro, Finanzen (Symbolbild)
Inflation, Euro, Finanzen (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2023 voraussichtlich +4,5 % betragen. Das ist der niedrigste Wert seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine. Zuletzt war die Inflationsrate im Februar 2022 mit +4,3 % niedriger als im aktuellen Monat. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im August 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,1 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber August 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +4,6 % (August 2023: +5,5 %).

Im September 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +7,5 % weiterhin überdurchschnittlich. Dagegen lag der Anstieg der Energiepreise mit +1,0 % deutlich unterhalb der Vorjahresveränderungsrate des Gesamtindex. Grund dafür ist unter anderem ein Basiseffekt gegenüber September 2022, welcher durch die Maßnahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung (Auslaufen des Tankrabatts) beeinflusst wurde. Auf die Preisentwicklung im Bereich der Dienstleistungen mit +4,0 % zum Vorjahresmonat wirkt als Basiseffekt der Wegfall des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets im September 2022.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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