Landgericht Hof unterbricht Verfahren gegen Futura GmbH wegen Insolvenz
Archivmeldung vom 09.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Verfügung des Landgerichts Hof lautet lapidar: „Das Verfahren ist gemäß § 240 ZPO unterbrochen“. So kurz die Nachricht ist, so weit reichend ist jedoch der Sachverhalt und sind die Folgen, die sich dahinter verbergen können.
In § 240 ZPO ist nämlich geregelt, dass ein (Gerichts-) Verfahren „im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochen“ wird. Das Verfahren, welches im vorliegenden Fall vom Landgericht Hof unterbrochen wurde, ist eines gegen die Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura GmbH). Kläger in diesem von der in Stuttgart ansässigen BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte betreuten Verfahren ist ein Anleger, der aufgrund einer Beratung durch die Rechtsvorgängerin der Futura GmbH, der Futura AG mittelbare Kommanditbeteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds IV AG & Co. KG als Altersvorsorge erworben hatte.
Mit Beschluss vom 19.12.2007 hat das Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - zur Sicherung des Schuldnervermögens das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und den Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Prager, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach einem Bericht der Frankenpost vom 08.01.2007 hatte das Finanzamt Hof „im Dezember einen Antrag beim Hofer Amtsgericht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Futura Finanz Verwaltungs-GmbH und gegen die Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz und Wirtschaftberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) gestellt“.
Wie FINANZtest am 04.01.2008 berichtet, ist der „Chef“ der Futura Finanz Michael Turgut „kurz nach Anmeldung der Futura Finanz-Insolvenz beim Amtsgericht Hof verhaftet worden“. Hintergrund, so FINANZtest weiter, ist offenbar eine Verurteilung aus dem Jahr 2005, wo Turgut „wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden“ war. Außerdem musste er „als Auflage einen hohen Geldbetrag zahlen. Weil er fällige Raten nicht zahlte, erließ das Amtsgericht Hof Haftbefehl“.
Laut BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte, stellt dies „den traurigen Höhepunkt in der alles andere als rühmlichen Firmengeschichte der Futura Finanz dar; schließlich war diese als Vertrieb der Frankonia wegen ihrer ‚unseriöser Vertriebsmethoden’ (FINANZtest 10/2006) häufig von Anlegerschützern kritisiert worden“.
Diese Entwicklung ist für geschädigte Anleger alles andere als erfreulich, denn sollte das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden, so würde für viele Anleger mit der Futura GmbH, als die für die Beratung verantwortliche, ein möglicher Anspruchsgegner „wegbrechen“.
„Doch natürlich“, so BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte, „ist damit noch nicht alles verloren. Neben dem eigentlichen Berater haftet nämlich auch die Anlagegesellschaft selbst immer bei einer fehlerhaften Beratung“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Futura Finanz" anschließen.
Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.