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Bericht: 39 Geldinstitute verlangen Strafzinsen von Privatkunden

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de

Private Bankkunden werden wegen ihrer Sparguthaben immer häufiger zur Kasse gebeten: 39 Geldinstitute in Deutschland verlangen bereits Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten von ihren Privatkunden.

Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Verbraucherportals Biallo, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Demnach haben 15 Institute die Zinssätze auf das EZB-Niveau von 0,5 Prozent angehoben - nach vorher 0,4 Prozent. Die Zinsen werden in der Regel erst ab Einlagen von 100.000 Euro erhoben, manche Institute fangen bei Summen ab 500.000 Euro oder einer Million Euro an. Die darunterliegende Summe gilt als Freibetrag.

Verbraucherschützer kritisieren die Strafzinsen für Privatkunden als rechtswidrig. "Banken, die Kontogebühren verlangen, dürfen gar keine Negativzinsen für Guthaben verlangen", sagte Kay Görner, Rechtsreferent bei den Marktwächtern der Verbraucherzentrale in Sachsen, den Funke-Zeitungen. Er beruft sich auf ein Urteil, welches die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Tübingen vor einem Jahr rechtskräftig durchgesetzt hatten (Az: 4 O 225/17). "Negativzinsen sind aus unserer Sicht unzulässig, da die Verbraucher sonst zwei Mal für die Verwahrung ihres Geldes bezahlen müssten: Über die Kontogebühr und über die Negativzinsen, die als Verwahrentgelte bezeichnet werden", führte Görner aus.

"Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verstößt gegen AGB-Recht." In dem Urteil hatte das Landgericht Tübingen entschieden, dass das Entgelt für die Einlagenverwahrung - ein anderer Begriff für Strafzinsen - bei einem Girokonto mit Kontoführungsgebühr nicht erlaubt ist. Hintergrund für die Strafzinsen für Sparvermögen ist eine Folge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hatte den Leitzins in der Eurozone auf null Prozent gesenkt. Zugleich verlangt die EZB von den Geldinstituten einen Zinssatz von 0,5 Prozent, wenn diese Geld bei der EZB parken. Banken und Sparkassen versuchen, die dabei entstehenden Kosten an die Kunden weiterzugeben. Im Geschäftskundenbereich verlangen deshalb sogar 130 Banken Strafzinsen von ihren Kunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

((https://youtu.be/90o7HpI4_dk((

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