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Landesrechnungshof prüft erstmals Industrie- und Handelskammern in Thüringen. Und trifft auf Widerstand.

Archivmeldung vom 04.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Premiere mit Hindernissen: Der Landesrechnungshof will erstmals die Finanzen der drei Industrie- und Handelskammern in Thüringen durchleuchten. Doch nur Gera ist bereit dazu. Erfurt und Suhl sperren sich, berichtet die Ostthüringer Zeitung.

"Sie bestreiten unser Prüfungsrecht", bestätigte Rechnungshof-Sprecher Dirk Mammen auf Anfrage der Zeitung. Rechnungshof-Präsident Sebastian Dette zeigte sich verwundert über diesen Vorgang. Es sei das erste Mal überhaupt, dass sich jemand einer Rechnungshof-Prüfung verweigere. "Wir werden das durchsetzen", kündigte Dette gegenüber OTZ an.

Beide Häuser - Erfurt und Suhl - hätten die Gesprächstermine abgesagt, die zur Prüfungseröffnung angesetzt waren. Nur in Gera sei dieser Startschuss planmäßig erfolgt: Am Mittwoch hatte IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Höhne die Vollversammlung über die Prüfung in Kenntnis gesetzt. "Wir haben nichts zu verbergen, wir lassen's über uns ergehen", kommentierte Höhne.

Anders sieht man das in Erfurt und in Suhl. Es bestehe "kein erhebliches finanzielles Interesse des Landes", konstatieren beide Kammern und pochen auf das Prinzip der Selbstverwaltung. Deshalb wurde beim Wirtschaftsministerium um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Über den Antrag von Ende Juni ist noch nicht entschieden. Er trägt übrigens auch die Unterschrift der Geraer IHK-Spitze. "Wir wussten, dass das sowieso abgelehnt wird", räumt Höhne auf Nachfrage der OTZ ein, spricht von "reiner Friedensliebe" den anderen Kammern gegenüber. Der Rechnungshof will die Haushalts- und Wirtschaftsführung der IHK in den Jahren 2008 bis 2013 prüfen, einschließlich ihrer Betätigung als Gesellschafterin. Das Prüfungsrecht ergibt sich laut Dette aus dem Paragraf 111 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung. Demnach sei die Kammer eine "landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts". Bei der Prüfungsankündigung handele es sich um einen Verwaltungsakt, dem sich die Kammern beugen müssten. Auf Wunsch der Erfurter Kammer habe der Rechnungshof nun etwas sehr Seltenes getan: eine Rechtsbehelfsbelehrung nachgesendet. Damit erhalte die Prüfungsankündigung spätestens nach vier Wochen Bestandskraft. Es sei denn, die Kammer ziehe mit einer Anfechtungsklage vors Verwaltungsgericht.

Der Gerichtsweg scheint jedoch wenig aussichtsreich. Die IHK Schwaben in Augsburg hat es versucht, die IHK Leipzig ebenfalls, berichtet die Ostthüringer Zeitung weiter. In beiden Fällen bestätigten Gerichte den Landesrechnungshöfen, dass sie die Kammern unabhängig prüfen dürfen. Im Fall Augsburg ging es bis vors Bundesverwaltungsgericht, für die IHK Leipzig ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen noch keine zwei Wochen alt.

Quelle: Ostthüringer Zeitung (ots)

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