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Keine Ermittlungen gegen Paul Gauselmann

Archivmeldung vom 05.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Aufgrund eines Artikels im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vom 23. März 2015 über kriminelle Manipulationen von Geldspielgeräten wurde öffentlich spekuliert, es könne auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer Paul Gauselmann geben. Hintergrund war ein illegaler Mitschnitt eines Gesprächs zwischen Paul Gauselmann und einem der jetzt Beschuldigten, aus dem sich angeblich Anhaltspunkte für eine Anstiftung zur Manipulation von Geräten anderer Hersteller ergeben sollte. Paul Gauselmann hat diese Vermutungen stets vehement zurückgewiesen.

Wie heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Essen bereits bei der Vorprüfung des Sachverhalts einen Anfangsverdacht ausgeschlossen. Deswegen wird es kein Ermittlungsverfahren gegen Paul Gauselmann geben. "Alle Verdächtigungen haben sich damit als haltlos erwiesen", kommentiert Unternehmenssprecher Mario Hoffmeister. "Wir nehmen dieses Ergebnis mit Genugtuung zur Kenntnis. Nichts anderes war zu erwarten."

Quelle: Gauselmann Gruppe (ots)

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