Staatsanwaltschaft sieht Ungereimtheit in Aussage von Peter Hartz zur VW-Affäre
Archivmeldung vom 29.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlIn der VW-Affäre hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Zweifel an der Stichhaltigkeit der Aussage des wegen Untreue angeklagten früheren Konzern-Personalvorstands Peter Hartz. Dabei geht es um die Genehmigung der umstrittenen Sonderbonuszahlungen an den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert. Das berichtet das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe.
Klaus Volkert hatte zusätzlich zu seinem Gehalt sowie herkömmlichen
Bonuszahlungen heimlich rund zwei Millionen Euro an Sonderboni
erhalten. Hartz übernahm in der Vernehmung dafür die alleinige
Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Zahlung der
Sonderboni neben der Untreue den Verdacht der unrechtmäßigen
Begünstigung eines Betriebsrats.
Tatsächlich weisen die Angaben von Hartz jedoch eine Ungereimtheit
auf, die auch der Staatsanwaltschaft auffielen: So gab Hartz zu
Protokoll, im Jahr 1994 habe der Vorstandsausschuss für
Führungskräfte (VAF) des Konzerns für Volkert die herkömmlichen
Bonuszahlungen beschlossen. Dem Ausschuss gehörte neben Hartz auch
der damalige VW-Chef und heutige Aufsichtsrat Ferdinand Piech an.
Seiner Personalakte ist allerdings zu entnehmen, dass Volkert zu
diesem Zeitpunkt schon diesen Bonus erhielt - etwa für die Jahre 1991
und 1992 jeweils rund 50.000 Euro. Allein die diskret gezahlten
Sonderboni wurden erstmals für 1994 gewährt.
Was Hartz und Piech damals genau beschlossen, will die
Staatsanwaltschaft nach stern-Informationen nun durch neue
Vernehmungen klären. Piech weist in seiner Zeugenvernehmung von
Frühjahr 2006 jede Beteiligung oder Mitwisserschaft an dem VW-Skandal
zurück.
Quelle: Pressemitteilung stern