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Pflege-Arbeitgeber verklagen Verdi

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Kurz vor der geplanten Verkündung eines neuen Tarifpakts für die Altenpflege kommt es zu einer juristischen Eskalation: Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) will die Gewerkschaft Verdi, die federführend an dem umstrittenen Pakt beteiligt ist, vor Gericht für "tarifunfähig" erklären lassen.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet über einen Entwurf des Klageantrags an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der Gewerkschaft fehle es an Tariffähigkeit in der Altenpflege, da sie "keine Durchsetzungskraft in der Branche für sich in Anspruch nehmen kann", heißt es in der Begründung.

Sollte das Gericht dem entsprechen, hätte dies auch politische Folgen: Verdi hatte die Tarifregelung zusammen mit einem neuen, von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) initiierten Konkurrenzarbeitgeberverband namens BAVP vorbereitet. Diese wäre dann aber kein gültiger Tarifvertrag. Damit könnte die Regierung sie - entgegen Plänen von Union und SPD - auch nicht der ganzen Branche allgemeinverbindlich vorschreiben. Thomas Greiner, Präsident des 2009 gegründeten AGVP, betonte, dass sich die Klage nicht gegen das Ziel höherer Löhne als solches richte. "Wir Arbeitgeber wissen, dass gutes Personal auch gut bezahlt werden muss", sagte er. Dazu dürfe man aber nicht die ganze Branche unter einen rechtlich unhaltbaren "Einheitstarifvertrag" zwingen, über den faktisch nur eine kleine Minderheit bestimme. Verdi sei mangels Mitgliederstärke als Gewerkschaft "in der Altenpflege so gut wie nicht existent".

Das Verfahren gegen Verdi wird laut AGVP auch von der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg unterstützt. Grundlage ist eine Regelung im Arbeitsgerichtsgesetz: Gewerkschaften, Arbeitgeber oder auch Behörden können damit gerichtlich klären lassen, ob ein tarifpolitischer Akteur überhaupt befugt ist, Tarifverträge zu schließen. Das erfordert nach den üblichen Maßstäben der Rechtsprechung eine gewisse Mitgliederstärke und Durchsetzungskraft in Tarifkonflikten, etwa durch Streiks.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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