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Umfrage: Mehrheit der Unternehmen zahlte Inflationsausgleich

Archivmeldung vom 03.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen hat ihren Mitarbeitern bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Münchener Ifo-Instituts gaben dies 72 Prozent der befragten Personalleiter an.

Weitere 16 Prozent der Firmen planen demnach, diese Prämie demnächst auszuzahlen. "Grund für die Auszahlung dieser Prämie ist vor allem eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden", sagte Ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 Prozent erfolgte die Auszahlung zudem als Teil eines Tarifabschlusses, nur zwölf Prozent der Befragten wollen keine Prämie auszahlen. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt die Bereitschaft zur Inflationsausgleichsprämie: Es sind 93 Prozent bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 84 Prozent bei kleineren Betrieben. Firmen in der Industrie zahlten mit 93 Prozent (vollzogen oder geplant) häufiger als Unternehmen im Handel (86 Prozent) und bei den Dienstleistern (85 Prozent). 71 Prozent der Befragten sehen die Prämie als zusätzliche Möglichkeit, die Mitarbeiter zu motivieren. 

Gut die Hälfte (56 Prozent) nutzt damit den steuerlichen Vorteil aus, 49 Prozent geben als Grund ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt an. "Kleine Firmen stellen vor allem die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen öfter bei einem Tarifabschluss", sagte Schaller. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie erlaubt es Arbeitgebern seit dem 26. Oktober 2022, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dies hat die Bundesregierung per Gesetz als Teil des dritten "Entlastungspakets" als Antwort auf die erhöhten Energiepreise festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die Möglichkeit der Auszahlung dieser Prämie gilt bis Ende 2024. In manchen Tarifverträgen wurde die Prämie zudem als allgemein verbindlich beschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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