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Handwerk noch nicht zufrieden mit Kompromiss zur Erbschaftssteuer

Archivmeldung vom 08.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans Peter Wollseifer, 2012
Hans Peter Wollseifer, 2012

Foto: Tohma
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist noch nicht zufrieden mit dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. "Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung von Erben sei pro Erbfall zwar von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht worden, das sei aber noch immer deutlich zu gering. Unterhalb dieser Vermögensgrenzen wird der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch von der Erbschaftssteuer befreit. In einer "Bedürfnisprüfung" müssen Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Wollseifer kritisierte ferner, dass nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern weiterhin die Lohnsumme nicht kontrolliert werde. Es sei noch keine Einigung erzielt worden, dass Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt würden. "Gut ist, dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl heraus gerechnet werden", erklärte der Handwerkspräsident. Im Grundsatz seien die Regierungsparteien auf dem richtigen Weg, Familienbetrieben einen Generationswechsel zu ermöglichen, ohne dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet würden. Der auf Druck der CSU entschärfte Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuer soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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