Konzertiertes Vorgehen von Aktionären gegen EADS
Archivmeldung vom 15.07.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte kooperiert im Fall EADS mit der Kanzlei Canoy in Frankreich, um gemeinsam für betroffene institutionelle und private Anleger Schadensersatzansprüche aus der verspäteten Bekanntgabe der Lieferprobleme beim Airbus A380 geltend zu machen.
Die ebenfalls auf Kapitalmarktrecht spezialisierte französische
Kanzlei Canoy, hat für die französische Anlegervereinigung (ASA)
bereits am 21. Juni 2006 Klage vor dem Strafgericht in Paris erhoben.
Gegenstand der Kooperation ist die gemeinsame Vorbereitung und
Durchführung einer Schadenersatzklage gegen EADS. Die
Schadenersatzklagen werden für Mitglieder der ASA und andere private
und institutionelle Anleger vorbereitet.
Nach den der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vorliegenden Informationen aus Frankreich war den verantwortlichen Vorständen bei EADS spätestens anlässlich des Treffens des Executive Committee am 7. März 2006 bekannt, dass es zu einer Verzögerung der Auslieferung des A380 kommen wird und dies für EADS eine gravierende Ergebnisbelastung mit sich bringt. Trotzdem wurden erst am 13. Juni 2006 per Ad-hoc-Meldung diese den Aktienkurs belastenden Informationen veröffentlicht.
Klaus Rotter: "Vor diesem Hintergrund spricht viel dafür, dass
denjenigen Aktionären, die im Zeitraum vom 7. März 2006 bis 13. Juni
2006 Aktien erworben haben, Schadensersatzansprüche auch nach dem
deutschen Wertpapierhandelsgesetz zustehen." Nach § 37b Abs. 1 WpHG
erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien oder andere
Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer
Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der
Insiderinformation hält.
Ob der Täuschungszeitraum noch auf Zeiträume vor dem 7. März 2006 zu erweitern ist, wird von den kooperierenden Anwälten derzeit geprüft. "Sollten sich im Rahmen der weiteren Recherchen und Prüfungen die bereits aufgedeckten Täuschungen weiter erhärten, werden wir auch in Deutschland für die ASA und weitere betroffene institutionelle und private Anleger einen Musterschadensersatzprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einleiten", so Klaus Rotter.
Quelle: Pressemitteilung Rotter Rechtsanwälte