Taxi Deutschland gegen Uber: Uber erneut deutschlandweit verboten
Archivmeldung vom 19.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Landesgericht Frankfurt hat heute in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab: "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt. Uber hat in Deutschland keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Das Unternehmen legt aber Fahrpreise fest und kassiert den Fahrpreis.
Zudem plakatiert das Unternehmen in den Städten großformatig mit der Marke Uber und vermittelt so Fahrgästen den Eindruck, die Fahrten selbst durchzuführen. Erst im Kleingedruckten, also aus der plakatüblich fernen Betrachtung nicht lesbar, wird darauf hingewiesen, dass die Fahrten nicht selbst durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweisen kann Uber kein reiner Vermittler sein - und das hat das Gericht heute bestätigt.
Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem betrifft das Urteil alle Verbraucher. Denn das von Uber dauerhaft missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.
Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die nie Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich über zwei Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen. Uber nutzt die Infrastruktur, ohne selbst für ihren Erhalt Abgaben zu leisten und drückt sich um Mindestlohn und Sozialabgaben."
Uber kann nun noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen und ggf. später die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. Uber fährt damit vorerst weiter in Deutschland. Am 17. Dezember 2019 deckte die Stuttgarter Zeitung auf, dass Fahrer, die in Stuttgart für Uber unterwegs sind, zum Teil ihre Bezahlung in bar bekommen, Zwölfstundenschichten fahren müssen. Gesetzesverstöße seien in Stuttgart an der Tagesordnung, so ein Informant der Zeitung.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Verfahren gegen Uber. Zuletzt hatte die Taxi Zentrale Köln gegen Uber eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die sofortige Einstellung der Vermittlungstätigkeit in Deutschland anordnete. Obwohl Uber diese Entscheidung bekannt ist, fährt das Unternehmen weiter. Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen - überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.
In London wurde Uber am 29. November 2019 wegen erheblicher Sicherheitsrisiken verboten. Die Aufsichtsbehörde konnte 14.000 Fahrten ohne Versicherungsschutz nachweisen und hat bewiesen, dass von Uber gekündigte Fahrer unter anderem Namen und mit gefälschten Profilbildern durch eine Manipulation der App weiterfahren konnten. Das Unternehmen hat Klage gegen das Verbot eingereicht, bis zur Entscheidung kann es vorerst in London weiterfahren. Weitere Klagen gegen Uber in Großbritannien betreffen die Scheinselbstständigkeit der Fahrer und die Nichtzahlung von etwa 2 Milliarden Pfund Umsatzsteuer (VAT).
Quelle: Taxi Deutschland (ots)