Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Archivmeldung vom 18.05.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEinem noch von Rot-Grün beschlossenen Gesetz zufolge werden Selbstständige seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Die neue Regelung bringt allerdings ein ökonomisch nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis zwischen geringen Beiträgen und großzügigen Leistungen mit sich.
Denn
für den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro
festgesetzten Beitrag erhält etwa ein selbstständiger Akademiker, je
nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie
preisgünstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem
normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes
Arbeitslosengeld haben, müssen für ihn monatlich stolze 191 Euro als
Beitrag eingezahlt werden - bei einem Eigenanteil von immerhin 96
Euro. Die Selbstständigen werden somit in der
Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abhängig
Beschäftigten subventioniert.
Vor allem aber lädt das rot-grüne Konstrukt förmlich zum Missbrauch
ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
die Möglichkeit, sich auf gut Glück selbstständig zu machen und bei
ausbleibenden Aufträgen ohne Prüfung auf Bedürftigkeit das
Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall könnte ein
Selbstständiger zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung
einzahlen und sich dann mit deren Leistungen einen bis zu
sechsmonatigen Urlaub gönnen.
Quelle: Pressemitteilung IW Köln