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Milliardenschäden durch Pfusch im privaten Wohnungsbau

Archivmeldung vom 17.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Die Deutschen bauen so viel wie seit Jahren nicht, Gründe sind die billigen Zinsen und die Angst vor der Finanzkrise. Die Schattenseite des privaten Baubooms: Pfusch und Betrug nehmen zu. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes und auf Bau-Experten. Diese schätzen den Schaden, der vor allem privaten Bauherren und Handwerkern bundesweit durch Baufirmen entsteht, auf jährlich eineinhalb bis fünf Milliarden Euro.

Allein 2011 haben deutsche Zivilgerichte 45.000 Fälle von Baustreitigkeiten verhandelt. Schadensgutachter, Architekten und Juristen beobachteten mit Sorge, dass die Zahl unseriöser Anbieter in jüngster Zeit wachse, berichtet die Zeitung. "Renommierte Bauträger liefern Qualität und pflegen ihre Kunden, aber es gibt leider immer mehr schwarze Schafe", sagte der renommierte Schadengutachter Dieter Ansorge der "Welt am Sonntag". Diese Entwicklung habe sich in den vergangenen zwei, drei Jahren "noch einmal deutlich? verstärkt, so Ansorge.

Experten: Bundesregierung soll Bauherren vor Pfusch schützen

Experten beobachten, dass im Zuge des von der Finanzkrise mitverursachten Baubooms auch die Fälle von Pfusch und Betrug zugenommen haben - und wohl weiter zunehmen werden. Verbraucherschützer und Fachverbände und Juristen fordern deshalb die Politik auf, private Bauherren besser vor unseriösen Baufirmen zu schützen. Das berichtet die "Welt". Es gebe für private Bauherren bis heute kaum gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz, kritisierte der Berliner Baurechtsanwalt Stefan Bentrop der Zeitung. "Es ist höchste Zeit, dass die Politik da etwas unternimmt."

Auch die Bundesarchitektenkammer sieht Handlungsbedarf. Deren Jurist Thomas Maibaum sagte der "Welt": "Das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch gewährleistet keine gerechte Verteilung der Risiken zwischen Bauherren, Planern und Bauunternehmen." Private Bauherren könnten die Regeln des Bauvertrags nicht im Gesetz nachlesen. "Diese ergeben sich aus einer Vielzahl gerichtlicher Einzelfallentscheidungen."

Auch der "Verband Privater Bauherren" (VPB) mahnte einen besseren Verbraucherschutz an - und übte deutliche Kritik an der derzeitigen Rechtspraxis. Selbst die Rechte, die private Bauherren schon heute hätten, seien "oft nur schwer durchsetzbar", sagte VPB-Justiziar Holger Freitag dem Zeitungsbericht zufolge. "Der Grund sind nicht zuletzt oft fehlende, auf Baufälle spezialisierte Gerichte."

Das Bundesjustizministerium bereitet nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" eine Gesetzesnovelle vor. Die Recherchen der Zeitung, wonach vor der kommenden Bundestagswahl nicht mehr mit der Neufassung zu rechnen sei, wollte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage nicht kommentieren. Er bestätigte aber, dass beispielsweise unklare und unvollständige Baubeschreibungen ein erhebliches Problem seien. Die Arbeitsgruppe prüfe deshalb, "ob neue Regelungen über die Leistungsbeschreibung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden können". Vor allem der "notwendige Inhalt einer Leistungsbeschreibung sowie die Rechtsfolgen fehlender, unklarer und unvollständiger Leistungsbeschreibungen" könnten geregelt werden.

Außerdem prüfe die Arbeitsgruppe, "ob der bereits existierende Schutz der Verbraucher gegen Zahlungsausfälle durch insolvente Bauunternehmer ausgeweitet werden kann". Erst vor wenigen Wochen hatte die Baufirma IBG, nach eigenen Angaben einer der größten Anbieter von Fertighäusern, bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung ermitteln gegen Manager des zahlungsunfähigen Unternehmens wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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