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Arbeitgeber weisen IG-Metall-Forderung nach Regeländerung für Werkverträge zurück

Archivmeldung vom 27.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Dieter Hundt Bild: BDA
Dr. Dieter Hundt Bild: BDA

Die Arbeitgeber begrüßen die Bereitschaft der IG Metall, über niedrige Einstiegslöhne für einfache Arbeiten reden zu wollen, kritisieren die Forderungen des IG-Metall-Vizes Detlef Wetzel nach gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Werkverträgen aber scharf. "Ich halte es für ein positives Zeichen, dass die IG Metall bei der tariflichen Vergütung von produktionsnahen Dienstleistungen Beweglichkeit signalisiert", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt dem "Handelsblatt".

Auch sei zu begrüßen, dass Wetzel "die Bedeutung und Notwendigkeit von Werkverträgen für die industrielle Produktion unterstreicht". Er verstehe hingegen nicht, dass die IG Metall Rechtsänderungen fordert. "Scheinwerkverträge sind schon heute verboten und werden auch von uns bekämpft. Neuer gesetzlicher Regelungen bedarf es nicht."

Hundt weiter: "Für Arbeitnehmer, die auf der Basis von Werkverträgen eingesetzt werden, gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht – und damit auch das Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat des Werkunternehmers hat sämtliche vom Gesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte. Im Einsatzbetrieb hat der Betriebsrat alle Informationsrechte: Bei einem Missbrauch kann er dem Einsatz von Arbeitskräften widersprechen. Eine Änderung der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ist überflüssig. Die unternehmerische Grundsatzentscheidung, was und wie produziert wird, kann nur durch die Unternehmensleitung getroffen werden." Spezialisierte Unternehmen könnten bestimmte Aufgaben vielfach besser und auch preisgünstiger durchführen als der Auftraggeber, betonte Hundt.

Niedersachsen startet Bundesrats-Initiative gegen Schein- Werkverträge

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will die "Ausbeutung" von Werkvertragsarbeitern beenden – und startet dazu am heutigen Dienstag eine Bundesrats-Initiative. "Wann immer wir von Schein-Werkverträgen erfahren, müssen wir dagegen vorgehen. Das ist wie ein Geschwür, das sich durch den deutschen Arbeitsmarkt gefressen hat", sagte Weil dem "Handelsblatt".

Werkverträge sind zwar rechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings greift der Missbrauch dieser Verträge um sich. So beschäftigen Unternehmen auf diese Weise zu Billiglöhnen Beschäftige und unterlaufen ein tariflich festgelegtes oder ein durch Mindestlohn bestimmtes Niveau. "Vor Monaten hätte ich mir die Tragweite dieses Missbrauchs in Deutschland zwar noch gar nicht vorstellen können. Inzwischen aber weiß ich mehr und schließe nichts mehr aus", sagte Weil, der in der niedersächsischen Fleischindustrie mit Schein-Werkverträgen konfrontiert ist.

Die Ernährungsindustrie sei dabei nur die Spitze des Eisbergs. Den Missbrauch gebe es in allen Bundesländern und in allen Branchen. "Ich will aber auch deutlich machen: Werkverträge haben für viele Unternehmen ihre Berechtigung. Uns geht es nur um den Missbrauch von Werkverträgen", betonte der SPD-Politiker.

Mit der Bundesrats-Initiative will Weil etwa bessere Auskunftsrechte des Betriebsrats durchsetzen, da Werkverträge oft vom Einkauf als Sachinvestitionen verbucht werden und somit an den Arbeitnehmervertretern vorbeigehen. Deshalb sei selbst in einem Kernbereich der deutschen Wirtschaft, der Metallindustrie, das Ausmaß des Übels unbekannt. Als wichtigsten Hebel bezeichnete Weil aber den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. "Wenn alle 8,50 Euro in der Stunde bekommen, dann entfällt schlicht auch das Geschäftsmodell für Lohndumping und Schein-Werkverträge", sagte Weil. Denn das beruhe darauf, dass deutlich weniger bezahlt werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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