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E-on muss keine Milliardenstrafe an Brüssel zahlen

Archivmeldung vom 04.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die E.ON AG ist die Holding des größten nichtstaatlichen Energiekonzerns der Welt.
Die E.ON AG ist die Holding des größten nichtstaatlichen Energiekonzerns der Welt.

Die EU-Kommission wird ein Verfahren gegen den deutschen Energiekonzern E-on Ruhrgas im Streit um Importkapazitäten einstellen. Die Brüsseler Behörde will heute mitteilen, dass sie den von E-on im Dezember vorgelegten Vergleich annimmt, in dem sich der Konzern zur Freigabe von Leitungskapazitäten verpflichtet.

Das erfuhr die Tageszeitung "Die Welt" aus EU-Kreisen. Um eine Kartellstrafe zu vermeiden, hatte E-on in Brüssel angeboten, seine langfristigen Buchungen in zwei Schritten bis zum Herbst 2015 auf 54 Prozent zu reduzieren. Bei dem Verfahren ging es um den Verdacht einer marktbeherrschenden Stellung des Energieriesen bei Ferngasleitungen. Die Wettbewerbshüter warfen dem Unternehmen vor, dass es fast alle Transportkapazitäten an wichtigen Einspeisepunkten für sich geblockt hatte, ohne diese zu nutzen. Auf diese Art aber, so der Verdacht der EU-Kommission, konnte E-on Konkurrenten am Zugang zu den deutschen Gasliefermärkten hindern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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