Stabiler Anstieg der Erwerbstätigkeit im Februar 2019
Archivmeldung vom 29.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttIm Februar 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 44,8 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber Februar 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 1,1 % zu (+485 000 Personen).
Das entspricht der Vorjahresveränderungsrate der letzten drei Monate November 2018 bis Januar 2019. Somit steigt die Erwerbstätigkeit zum Jahresbeginn trotz zuletzt schwächerer konjunktureller Entwicklung stabil an. Die Entwicklung der Erwerbslosigkeit war weiterhin rückläufig. Im Februar 2019 waren 1,36 Millionen Personen erwerbslos, 278 000 weniger als ein Jahr zuvor.
Geringerer Zuwachs als im Fünf-Jahres-Durchschnitt
Im Vormonatsvergleich stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2019 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung um 49 000 Personen oder 0,1 %. Dies ist jedoch ein geringerer Zuwachs gegenüber dem Vormonat als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+57 000 Personen). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im Februar 2019 gegenüber Januar 2019 um 37 000 Personen oder 0,1 % zu.
99 000 weniger Erwerbslose als im Februar 2018
Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im Februar 2019 bei 1,36 Millionen Personen. Sie war damit um 99 000 Personen niedriger als im Vormonat Januar. Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse betrug die Zahl der Erwerbslosen im Februar 2019 ebenfalls 1,36 Millionen Personen und lag damit um 20 500 Personen unter dem Ergebnis des Vormonats. Die bereinigte Erwerbslosenquote im Februar 2019 betrug 3,1 %.
Methodische Hinweise
Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen.
Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)