32 Mio Euro Schadenersatzklage gegen MLP wegen Bilanzfälschung
Archivmeldung vom 25.07.2007
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Freigeschaltet durch Jens Brehl24 ehemalige Mitarbeiter und neun Aktionäre haben Klage auf Schadenersatz gegen die MLP AG im Volumen von EUR 32.140.935,43 eingereicht. Beim Landgericht Heidelberg wurden 31 Klagen eingereicht und zwei Klagen beim Arbeitsgericht Heidelberg. Ein Teil der Klagen richtet sich auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der MLP AG, Bernhard Termühlen, wegen persönlicher Verantwortung für Bilanzfälschungen.
Kernvorwurf der Klagen sind Bilanzfälschungen der MLP AG in den Jahresabschlüssen 2000 und 2001, die bisher nicht korrigiert wurden.
Da den Klägern bis heute die Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte versagt wurde, mussten sie eigene Recherchen durchführen. Erst in den letzten Monaten konnten die Kläger neue Erkenntnisse erlangen, die belegen, dass die MLP AG gezielt in den Geschäftsjahren 2000 und 2001 die Bilanzen gefälscht hat und bis Anfang 2003 durch zahlreiche bewusst unrichtige Kapitalmarktinformationen ein Wachstum von mehr als 30 % vorgespiegelt hat. So konnte seinerzeit eine Steigerung des Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um mehr als 30 % nur deshalb dargestellt werden, weil man Erlöse, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen waren (periodenfremde Erträge), durch Factoringgeschäfte nach vorne verlagert und diese rechtswidrig als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen hat. Nach den Vorschriften des HGB hätten diese Erlöse aber als außerordentliche Erträge in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt und im Anhang im Detail erläutert werden müssen. Die den Klägern nunmehr vorliegenden Beweise bestätigen noch einen weiteren gravierenden Vorwurf. So hat die MLP AG nicht nur ihr bzw. ihren Tochtergesellschaften zustehende Forderungen abgetreten, sondern auch Forderungen, die den Mitarbeitern von MLP zustanden. MLP hat damit Provisionsforderungen der Mitarbeiter mittels Factoringgeschäften als eigene Erlöse ausgewiesen. "Damit erreicht der Fall MLP die Dimension großer internationaler Bilanzbetrugsfälle", so Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, der das gemeinsame Vorgehen der klagenden MLP-Berater und Aktionäre koordiniert.
Beabsichtigt ist die Führung eines Musterprozesses nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). "Wir gehen davon aus, dass wir noch im Laufe des Jahres entsprechende Musterfeststellungsanträge einreichen werden", so Klaus Rotter. Bei den 24 Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um langjährige Berater, die zum Teil seit den 80er Jahren bei MLP tätig waren und die vor allem in den Jahren 2000 bis 2002 Aktien der MLP AG zu manipuliert überhöhten Kursen und zum Teil auf Druck der MLP AG durch Kredit der MLP Bank AG erwarben.
Das gemeinsame Vorgehen wird von der führenden österreichischen Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG finanziert, die in der erfolgreichen Abwicklung von Sammelverfahren über eine langjährige Expertise verfügt (z.B. WEB Sammelklage, grenzüberschreitende Sammelklagen im AMIS Finanzskandal). "Wir bieten den Geschädigten die finanziellen Möglichkeiten, um diese Angelegenheit gerichtlich klären zu können", so Franz Kallinger, Vorstand der Advofin AG.
"Wir sind froh, einen finanzstarken Partner gefunden zu haben, der unseren von MLP finanziell schwer geschädigten Mandanten die Sicherheit gibt, dass der Prozess nötigenfalls bis zur höchstrichterlichen Klärung zu Ende geführt werden kann", so Klaus Rotter.
Neben dem angestrebten Verfahren nach dem KapMuG wurden beim Arbeitsgericht Heidelberg zwei Klagen eingereicht, da ein erheblicher Teil der Mitarbeiter unter Arbeitnehmerbedingungen bei MLP beschäftigt war. "Unser Ziel ist es, höchstrichterlich klären zu lassen, dass die Berater bei MLP als Scheinselbständige beschäftigt waren und deshalb auch als Arbeitnehmer mit den dazugehörigen Sozialversicherungsleistungen hätten behandelt werden müssen", erläutert Klaus Rotter.
"Wir prüfen derzeit auch Schadenersatzansprüche gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger und den jetzigen Vorstandsvorsitzenden Uwe Schröder-Wildberg, die trotz Kenntnis von diesen Vorgängen stets bemüht sind, diese Bilanzfälschungen als zulässige Gestaltungsspielräume darzustellen und bis heute keine Korrekturmeldung veröffentlicht haben. Hierbei stehen Schadenersatzansprüche wegen schuldhaft unterlassener Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen bzw. Verletzung anderer Publizitätspflichten im Raum", so Rotter weiter.
Quelle: Pressemitteilung Rotter Rechtsanwälte