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Einfaches Konjunkturprogramm: 7% MwSt. nur für den stationären Einzelhandel bis 31.12.2021

Archivmeldung vom 20.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: A. Arnolds / pixelio.de
Bild: A. Arnolds / pixelio.de

Der stationäre Einzelhandel ist in Deutschland durch die Corona-Krise mehrfach stark betroffen, da zum einen ein totaler Umsatzausfall in den Wochen der behördlich angeordneten Geschäftsschließung entstanden ist und zeitgleich der schon vor der Krise wachsende reine Online-Handel deutlich spürbar den Konsumenten für sich gewinnen konnte.

"Die Umsatzverluste durch den Lockdown werden auf ca. 30-40 Mrd. Euro geschätzt" erklärt Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places (GCSP) und erläutert weiter "Wir schlagen zur Unterstützung der betroffenen Betriebe im stationären Ladenhandel die Herabsetzung der Mehrwertsteuer für Waren und Leistungen, die einen Satz von 19 % haben die Senkung der MwSt. auf 7 % beginnend am 1.7.2020 und endend am 31.12.2021 vor. Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes um 12 % verursacht volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von ca. 38,92 Mrd. Euro."

Der GCSP befürwortet ein zeitlich befristetes Rabattierungsmodell über die Herabsetzung der Mehrwertsteuer für Einkäufe im stationären Einzelhandel, und zwar nur für den Teil der Sortimente und Leistungen, bei denen der Großteil der Abverkaufsstellen im Rahmen des Lockdown durch Ladenschließungen betroffen waren. Somit gilt das Rabattierungsmodell im Bereich Einzelhandel z.B. für die Sortimente Bekleidung, Schuhe, usw., aber auch für Gastronomien und Dienstleister wie z.B. den Schuh- und Schlüsseldienst. Sortimente wie Lebensmittel, Drogeriewaren (FMCG /Fast Moving Consumer Goods), aber auch Baumarktsortimente sind von dem Rabattierungsmodell ausgeschlossen oder haben ohnehin schon niedrigere Steuersätze. Das Rabattierungsmodell soll nur für Umsätze im stationären Bereich inkl. Click and Collect gelten, nicht für reine Online-Umsätze.

Die beschlossene Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomie sollte beibehalten werden

Ortner erklärt weiter: "Unser Vorschlag orientiert sich daran, dass es sinnvoll ist, die Betriebe zu fördern, die förderungswürdig sind. Dies spiegelt sich in den Überlegungen wieder, dass das Rabattierungsmodell nur bei getätigten Umsätzen greift, insofern kommt die Förderung den Betrieben zugute, die die Motivation mitbringen, ihren Betrieb zu Erhalten. Ebenso lässt das Modell weiteren Spielraum für Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern, die sich an den Modellen von ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss (skandinavischen Modell unter Beteiligung des Staates) sowie des HDE (Mietenteilung im Verhältnis 50:50) oder aber an Zwischenformen orientieren können. Und das Modell kommt im Gegensatz zu Gutscheinsystemen, die oft von den größeren Betrieben mit der größten Werbemacht vereinnahmt werden, allen Betrieben Zugute, da insbesondere die Sortimente und Betriebe gefördert werden, die am meisten durch die Krise in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Der HDE prognostiziert einen Umsatz im stationären Einzelhandel (ohne Online-Handel für 2020 von ca. 494 Mrd. Euro. Diese Summe ist um die Umsatzverluste der Lockdown-Wochen in Höhe von ca. 30 Mrd. Euro zu reduzieren, sodass es in 2020 zu einem geschätzten Umsatz von ca. 464 Mrd. kommen könnte. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von etwa 232 Mrd. Euro für die Zeit ab Juli 2020. Für das Jahr 2021 prognostiziert bulwiengesa auf Basis der HDE Prognose einen Umsatz in Höhe von ca. 470 Mrd. Euro.

Insgesamt werden damit nach Expertenmeinung ab Juli dieses Jahres bis Ende nächsten Jahres rund 702 Mrd. Euro im stationären Ladenhandel umgesetzt. Aus diesem Umsatz muss für den vergleichbaren Zeitraum der Umsatz der FMCG (Fast Moving Consumer Goods) herausgerechnet werden, da diese keine Rabattierung erhalten sollen bzw. schon mit dem niedrigen Steuersatz belegt sind. bulwiengesa schätzt hier für das zweite Halbjahr 2020 einen Betrag von 105 Mrd. Euro, für 2021 insgesamt dann rund 211 Mrd. Euro. Insgesamt sind also 316 Mrd. Euro zu subtrahieren. Damit verbleiben über den genannten Zeitraum Umsätze in Höhe von insgesamt 386 Mrd. Euro, die der von uns vorgeschlagenen Rabattierung unterliegen.Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes um 12 % verursacht insofern volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 38,92 Mrd. Euro. "In der Modellrechnung nicht berücksichtigt sind Steuereinnahmen, die durch einen Impuls auf Nachfrageseite geschaffen werden. Dies können nach unserer Auffassung bei 5 - 10 Mrd. Euro in dem betroffenen Zeitraum liegen." stellt Harald Ortner abschließend fest.

Quelle: German Council of Shopping Places (ots)

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