Hoyer: Antrag einer ersten Pflegekasse auf Finanzhilfe ist ein Alarmzeichen
Mehrere Medien berichten, dass eine Pflegekasse einen Antrag auf Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt hat. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, sieht darin ein Alarmzeichen:
"Die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung ist schon seit Jahren defizitär, nicht zuletzt aufgrund des unzureichenden Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen. Deshalb ist der Beitrag bereits mehrfach erhöht worden, zuletzt gerade erst zum Jahreswechsel. Trotz der Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 musste das Bundesamt für Soziale Sicherung die Ausgabendeckungsquote im Ausgleichsfonds der SPV von 0,5 Prozentpunkten auf 0,4 Prozentpunkte ab Februar 2025 absenken. Mit dieser Absenkung stehen den Pflegekassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung.
Schon jetzt ist ganz klar, dass die letzte Beitragserhöhung nicht ausreicht, um die Finanzierung der SPV-Ausgaben im Jahresverlauf zu gewährleisten. Die Information aus dem Bundesamt für Soziale Sicherung, dass eine Pflegekasse einen Antrag auf Finanzhilfe gestellt hat, ist ein Alarmzeichen. Aktuell sind die AOK-Pflegekassen nicht betroffen. Sollte die Ausgabendeckungsquote noch weiter abgesenkt werden, wird aber auch die Finanzlage bei den AOKs enger. Sollten mehrere Pflegekassen einen Finanzhilfe-Antrag stellen, sind Domino-Effekte zu befürchten. Eine weitere Anhebung des Beitragssatzes im Laufe des Jahres 2025 wird sich aller Voraussicht nach nicht vermeiden lassen.
Damit die Belastungen der Beitragszahlenden in einem vertretbaren Rahmen bleiben und die Finanzlage der Pflegeversicherung schnell stabilisiert wird, hat die AOK-Gemeinschaft in ihrem Sofortprogramm nach der Bundestagswahl als dringendste Maßnahmen eine zügige Anhebung der Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende gefordert. Außerdem brauchen wir einen dauerhaften und dynamischen Bundesbeitrag für die versicherungsfremden Aufgaben, die die Pflegeversicherung aktuell zu schultern hat. Das betrifft insbesondere für Sozialversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ein Volumen von etwa 4 Mrd. Euro jährlich haben, und die Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte in Höhe von ca. 250 Mio. Euro. Zudem muss der Staat endlich die 5,5 Milliarden Euro Pandemiekosten erstatten, auf denen die Pflegeversicherung sitzen geblieben ist."
Quelle: AOK-Bundesverband (ots)