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Eismann unterliegt erneut gegen TTS

Archivmeldung vom 21.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Auch in der zweiten Instanz kommt der Tiefkühl-Heimservice Eismann mit seiner Klage gegen den deutlich kleineren Wettbewerber TTS Tiefkühl-Top-Service aus dem Osnabrücker Land nicht durch. 20 Mio. EUR Schadensersatz wegen angeblichen Abwerbens von Handelsvertretern hatte Eismann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg durchsetzen wollen. Am 23. Februar 2012 wies der 1. Zivilsenat am OLG die Forderung ab und die Berufung zurück.

TTS Geschäftsführer Ansgar Maßmann nahm das Urteil erleichtert auf: "Damit bestätigt das OLG Oldenburg das Urteil aus dem Oktober 2007. Das hören wir und auch unsere selbständigen Vertriebspartner gern. Als kleiner Anbieter im Markt mit deutlich besseren Konditionen sind wir einfach attraktiver. Nicht wir müssen unsere Position überdenken, sondern der Kläger. Diese Botschaft ist eine gute für alle Kunden."

Maßmann und seine Gesellschafter werten die Anstrengungen Eismanns als Versuch, den kleineren Anbieter vom Markt zu verdrängen. TTS verteidigte im Jahr 2011 weiterhin seinen Marktanteil von knapp unter fünf Prozent. Der Gesamtmarkt Tiefkühl-Heimdienste liegt bei ca. 1 Mrd. EUR. Davon hält der Primus Bofrost ca. 70 %, gefolgt von Eismann mit ca. 20 %, das aber im Zeitraum von 2008 bis 2010 ca. 80 Mio. EUR Umsatzeinbuße hinnehmen musste (2008: 603,4 Mio. EUR // 2010: 520 Mio. EUR). Den restlichen Markt teilt sich TTS mit weiteren kleinen Anbietern.

Quelle: TTS Tiefkühl-Top-Service (ots)

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