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Gericht untersagt Flugbegleiter-Streik in Düsseldorf am Dienstag

Archivmeldung vom 10.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat weitere Streikmaßnahmen der Flugbegleitergewerkschaft UFO am Dienstag am Standort Düsseldorf untersagt. Die Arbeitskampfmaßnahmen seien rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Tarifziele müssten klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe UFO nicht getan: Es bleibe zum Beispiel unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum Versorgungsleistungen gewährt werden sollten.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Zuvor hatte die Lufthansa einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

In dem Tarifstreit geht es um die Alters- und Übergangsversorgung der rund 19.000 Lufthansa-Flugbegleiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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