Vorläufige Einigung beim Mindestlohn Bau
Archivmeldung vom 21.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittTrotz nach wie vor großer Meinungsunterschiede ist auf Vorschlag des Schlichters Wolfgang Clement ein Schiedsspruch gefällt worden, nach dem die Mindestlöhne im ostdeutschen Baugewerbe für ein weiteres Jahr unverändert bleiben.
Dieser Schiedsspruch steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ostdeutschen baugewerblichen Verbände (Erklärungsfrist: 4. Juli 2008).
Dazu erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Dipl.-Ing. Uwe Nostitz: "Unsere Erwartungen wurden nicht ganz erfüllt. Ein anderes Ergebnis war in der Schlichtung jedoch nicht zu erreichen. Die Entscheidung über eine Annahme des Schiedsspruchs liegt nun allein bei unseren ostdeutschen Mitgliedsverbänden."
Für den
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes steht der Schiedsspruch unter
der Bedingung, dass ab dem 1. September 2009 nur noch der Lohn der
untersten Lohngruppe als Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt
wird.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe