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Vorläufige Einigung beim Mindestlohn Bau

Archivmeldung vom 21.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Trotz nach wie vor großer Meinungsunterschiede ist auf Vorschlag des Schlichters Wolfgang Clement ein Schiedsspruch gefällt worden, nach dem die Mindestlöhne im ostdeutschen Baugewerbe für ein weiteres Jahr unverändert bleiben.

Dieser Schiedsspruch steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ostdeutschen baugewerblichen Verbände (Erklärungsfrist: 4. Juli 2008).

Dazu erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Dipl.-Ing. Uwe Nostitz: "Unsere Erwartungen wurden nicht ganz erfüllt. Ein anderes Ergebnis war in der Schlichtung jedoch nicht zu erreichen. Die Entscheidung über eine Annahme des Schiedsspruchs liegt nun allein bei unseren ostdeutschen Mitgliedsverbänden."

Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes steht der Schiedsspruch unter der Bedingung, dass ab dem 1. September 2009 nur noch der Lohn der untersten Lohngruppe als Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wird.

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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