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Zeitung: Postunternehmen Pin Mail verklagt die BRD

Archivmeldung vom 05.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Berliner Pin Mail AG hat die Bundesrepublik Deutschland nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" auf fünf Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Mit der Staatshaftungsklage will der Rivale der Deutschen Post erreichen, dass der Bund dem Unternehmen zu viel bezahlten Lohn und Sozialabgaben zurückerstattet. Der Staat solle damit für den Schaden aufkommen, der Pin Mail während der Gültigkeit des später vom Bundesverwaltungsgericht gekippten Postmindestlohns entstanden sei, berichtet die Zeitung.

"In jedem Rechtsstaat muss der Staat für Schäden haften, die durch vorsätzlich rechtswidriges Tun seiner Verantwortungsträger entstehen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Axel Stirl, der Zeitung. Es gehe dabei "um ein Stück Gerechtigkeit".

Am Dienstag verhandelte das Landgericht Berlin erstmals über die Klage. Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi hatten im November 2007 einen Mindestlohn für Zusteller in der Postbranche in Höhe von 9,80 Euro die Stunde vereinbart. Ende 2007 erklärte das Bundesarbeitsministerium die neue Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich. Anfang 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Der Postmindestlohn ist aus formalen Gründen ungültig. In der Zwischenzeit waren viele private Konkurrenten der Post, die mit einem Mindestlohn nicht wettbewerbsfähig waren, pleite gegangen. "Es ist ein riesiger volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Knapp 180 Unternehmen mit 15.000 Arbeitsplätzen haben sich binnen weniger Wochen in Luft aufgelöst", sagte Stirl.

Die Pin Mail AG, die mit ihren 1.000 Mitarbeitern überlebte, zahlte nach eigenen Angaben vor Einführung des Mindestlohns einem typischen Mitarbeiter, der gut fünf Jahre im Betrieb ist, 8,23 Euro Grundlohn plus Zuschläge. Das ergab 8,60 Euro die Stunde. Nach Einführung des Mindestlohns zahlte Pin Mail die geforderten 9,80 Euro bis zum Leipziger Urteil. Die Mehrkosten inklusive der zusätzlichen Sozialausgaben fordert das Unternehmen vom Bund zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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