Umfrage: 47 Prozent der Beschäftigten glauben an Renteneintritt im Job
Archivmeldung vom 23.12.2016
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Freigeschaltet durch Manuel Schmidt47 Prozent der Beschäftigen gehen davon aus, ihre Tätigkeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausüben zu können. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter insgesamt mehr als 31.000 Arbeitnehmern, die der DGB zwischen 2012 und 2016 durchgeführt hat und über welche die "Berliner Zeitung" berichtet. 43 Prozent meinen dagegen, in ihrer aktuellen Tätigkeit nicht bis zum Erreichen des Rentenalters durchhalten zu können.
Die Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit klaffen mit Blick auf unterschiedliche Berufsgruppen weit auseinander. Drei Viertel der Beschäftigten in Innenausbauberufen, etwa Fliesenleger, Maler und Lackierer, Trockenbauer und Estrichleger, gehen nicht davon aus, ihre Tätigkeit bis zum Renteneintrittsalter ausüben zu können. Bei Hoch- und Tiefbauberufen trifft das auf knapp zwei Drittel zu. Im Gartenbau, Pflegebereich und im Gastgewerbe sind es jeweils 59 Prozent.
Am anderen Ende der Skala befinden sich Bauplaner und Architekten, Informatiker, Juristen und Verwaltungsfachleute, von denen je knapp zwei Drittel den gesetzlichen Renteneintritt zu erreichen glauben. Je besser die Beschäftigten ausgebildet sind, desto wahrscheinlicher ist langes Arbeiten.
So gehen 58 Prozent der Berufstätigen mit Hochschulabschluss davon aus, bis zum Renteneintritt ihren Job ausüben zu können. Unter un- und angelernten Kräften sind es 34 Prozent, unter Beschäftigten mit Berufsabschluss 44 und unter Fachschulabsolventen und Meistern 53 Prozent.
Eine zentrale Rolle spielen dabei gesundheitsabträgliche Arbeitsbedingungen: Nur 23 Prozent der Beschäftigten, die im Alltag schwere körperliche Arbeiten verrichten müssen, werden nach eigener Einschätzung den gesetzlichen Renteneintritt erreichen. Gleiches trifft auf etwa ein Drittel der Befragten zu, die häufigem Zeitdruck, regelmäßigen Kälte-, Lärm-, Nässe- oder Hitzebelastung sowie Nachtarbeit ausgesetzt sind.
Mit einem vorzeitigen Renteneintritt müssen die Betroffenen empfindliche Einbußen hinnehmen: Um jeden Monat vorzeitigen Renteneintritt vermindert sich die gesetzliche Rente um 0,3 Prozent. Wer also anstatt mit 67 schon mit 63 und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente geht, muss einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen. Eine Rente in Höhe von 1.200 Euro monatlich verringert sich in diesem Fall um 172,80 Euro auf 1.027,20 Euro. Bei einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich die Einbuße auf 41.472 Euro, bei 30 Jahren sind es 62.208 Euro.
Quelle: dts Nachrichtenagentur