BSZ® e.V.: Recker-Dubai-Hotel möglicherweise vor dem Ende
Archivmeldung vom 01.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas 1000-Zimmer Hotel, das der Diplom-Finanzwirt Georg Recker in der Wüste von Dubai errichten wollte, wird wohl für immer eine Fata Morgana bleiben.
Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG
aus Bremen und Hamburg ist den Anlegern am Montag (30. 6. 2008) ein
Schreiben der Fondsgesellschaft zugegangen, wonach sie sich
entschlossen habe, über die vorzeitige Beendigung des geplanten
Bauvorhabens abstimmen zu lassen. Dem Schreiben sei eine
Beschlussvorlage beigefügt, die eine schriftliche Abstimmung im Wege
des Umlaufverfahrens ermöglichen soll.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: „Wir raten dringend von
einer Zustimmung ab.“ Als Hintergrund für die eingeleitete Abstimmung
gebe Recker „Bauverzögerungen“ an, die allein auf die zuständigen
Stellen in Dubai zurückzuführen seien. Nach Gieschen Ansicht wird dabei
verschwiegen, dass dem gegenwärtigen Zustand des Projektes eine Reihe
unternehmerischer Fehlentscheidungen zugrunde liegen dürften: „Wir
haben Hinweise, wonach die mit der Erstellung des Hotels beauftragte
Firma steuerlehrgang.de FZ LLC entgegen den Angaben im Fondsprospekt
noch immer keine Bauträgergesellschaft gegründet hat, die über die
notwendige Lizenz zur Errichtung des Bauvorhabens verfügt.“ Nach dem
Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aber eine zwingende
Voraussetzung für die Erteilung der abschließenden Baugenehmigung. Rechtsanwalt
Gieschen wundert es deshalb nicht, dass vor der Baustelle nach wie vor
das in den VAE obligatorische Hinweisschild fehlt, aus dem unter
anderem die beteiligten Bau- und Beratungsunternehmen ersichtlich sein
müssen. Gieschen: „Vor diesem Hintergrund erklärt es sich auch, warum
das Recker- Projekt weiterhin stagniert, während andere Bauvorhaben in
unmittelbarer Nähe deutliche Fortschritte machen.“
Recker führe außerdem ein seines Erachtens nach nicht nachvollziehbares Ermittlungsverfahren der deutschen Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts der Geldwäsche an, dessen Ausweitung auf die VAE die Realisierung des Hotelprojekts gefährden könnte. „Ein derartiger Eingriff könnte sogar zu einem Totalverlust der Anlegergelder führen“, droht er laut KWAG in seinem Rundbrief. Inwieweit ein auch dem Anlegerschutz dienendes rechtsförmliches Verfahren letztlich zu deren Nachteil gereichen soll, bleibe indes unklar. Verschwiegen werde den Anlegern in dem Brief auch das gegen Recker eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Anlagebetruges.
Recker gibt vor, die Anlegerinteressen bestmöglich schützen zu wollen. Diesem hehren Ziel wird die den Anleger übersandte Beschlussvorlage nach Gieschens Ansicht allerdings keineswegs gerecht. So würde eine mehrheitliche Zustimmung zunächst die Aufhebung der Vertragsbeziehung zwischen der Fondsgesellschaft und der Firma steuerlehrgang.de FZ LLC bewirken. Gieschen: „Ob die Anleger damit jedoch auch am Verkaufserlös des mittlerweile deutlich an Wert gewonnenen Grundstücks partizipieren würden, hänge aber genau von diesem Vertragswerk ab. Und dessen Inhalt ist bislang nicht bekannt.“ Unterschlagen werde den Anlegern zudem, dass bereits umfangreiche Investitionen getätigt wurden, ohne dass diese das Bauvorhaben nachweislich vorangebracht hätten. Eine Rückzahlung von mindestens 75 Prozent der jeweiligen Beteiligungssumme, die den Anlegern suggeriert wird, erscheine vor diesem Hintergrund mehr als fraglich. Gieschen: „Die Unternehmensverantwortlichen scheinen sich in erster Linie um sich selbst zu sorgen.“
So käme die Zustimmung zur Beschlussvorlage einem umfänglichen Anspruchsverzicht gleich. Unter Ziffer 1 der Vorlage heißt es: „Der Gesellschafter stimmt zu, dass er und die Gesellschaft auf Ansprüche gegen andere Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Mittelverwendungskontrolle und den Treuhänder für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verzichten.“ Davor warnt Rechtsanwalt Gieschen ganz ausdrücklich, wollten sich die Gesellschafter nicht auch noch ihrer letzten Chance berauben, ihre jeweiligen Einlagen zurückzuerhalten.
KWAG-Rechtsanwalt Dr. Oliver M. Fawzy war Ende Juni zu einem Ortstermin
in Dubai und kann keine hoffnungsvollen Nachrichten vermelden. Zunächst
scheine Recker mehr oder minder abgetaucht zu sein. Dr. Fawzy: „Es war
uns trotz einiger Bemühungen nicht möglich, seinen Aufenthaltsort zu
ermitteln.“ Nach KWAG vorliegenden Informationen wird Recker morgens
von seinem Fahrer an jeweils wechselnden Treffpunkten abgeholt und
später wieder abgesetzt. Keiner seiner Mitarbeiter wisse genau, wo er
sich zurzeit aufhalte. Rechtsanwalt Gieschen: „Das dürfte momentan wohl
nur Frau Almut Landmesser wissen, mit der Recker vor Ort lebt.“ Dass es
sich bei Frau Landmesser laut Gieschen um die sogenannte
Mittelverwendungskontrolleurin der Fondsgesellschaft handelt, verheiße
nichts Gutes. Auch würden sich Hinweise verdichten, dass Recker bereits
seit längerem versucht, das Baugrundstück zu verkaufen, das nach wie
vor der steuerlehrgang.de FZ LLC und nicht der Fondsgesellschaft
gehört. Solange die Rechte der Fondsgesellschaft gegenüber der
steuerlehrgang.de FZ LLC nicht eindeutig geklärt seien, könne das aber
zu erheblichen Nachteilen für die Anleger führen.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen beobachtet bereits seit geraumer Zeit die Dubai 1000 Hotel-Fonds und vertritt mittlerweile die Interessen von rund einem Dutzend Anleger. Angesichts der brisanten Entwicklung hat sich die Anlegerschutzkanzlei am Standort Hamburg um einen arabischstämmigen Kollegen verstärkt. Rechtsanwalt Dr. Oliver M. Fawzy bearbeitet sämtliche Mandate mit Nahost-Bezug. Er ist sowohl in Deutschland, als auch in der Arabischen Region tätig, um einen effektiven Schutz der Anlegergelder außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu gewährleisten.
Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.