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Schlechtere französische Bonität zwingt Bundesregierung zu Regeländerung bei Beamtenpensionen

Archivmeldung vom 17.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Markus Vogelbacher  / pixelio.de
Bild: Markus Vogelbacher / pixelio.de

Die umstrittene Herabstufung der Kreditwürdigkeit Frankreichs und anderer Länder hat nach Informationen der Onlineausgabe des "Handelsblatts" Konsequenzen für die deutsche Beamtenversorgung. Die Bundesregierung sei gezwungen, die Regeln zu ändern, nach denen milliardenschwere Rücklagen für die Altersvorsorge der Staatsbediensteten gebildet werden. Betroffen seien zwei insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro schwere Fonds der Beamtenversorgung.

Derzeit dürfen dafür nur Wertpapiere gekauft werden, die von den drei großen Ratingagenturen Standard & Poor`s, Moody`s und Fitch mit der Bestnote "AAA" beurteilt worden sind. Damit würden etwa französische und österreichische Staatspapiere nach dem Verlust der Bestnote bei Standard & Poor`s tabu werden. "Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzmarktpolitischen Entwicklungen sind sich Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium im Grundsatz einig, dass die Anlagerichtlinien an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen sind", zitiert "Handelsblatt-Online" aus einer Stellungnahme des Innenministeriums Betroffen sind die 4,8 Milliarden Euro schwere Versorgungsrücklage und der 328 Millionen Euro schwere Versorgungsfonds (Stand je 30.9.2010). Die Rücklage dient als Ergänzung zu Pensionszahlungen aus dem Bundeshaushalt und wird ab 2017 über 15 Jahre lang ausgeschüttet. Dadurch sinkt die Haushaltsbelastung des Bundes aus Altersvorsorgeansprüchen in diesem Zeitraum. Aus dem Versorgungsfonds werden künftig Pensionen von Beamten bezahlt, die nach 2007 ihren Dienst angetreten haben Die Sondervermögen werden von der Bundesbank verwaltet. Die Institution war zu keiner Auskunft bereit, da man zwar bei der Verwaltung der Sondervermögen beratend zur Seite stehe, letztlich aber nur das ausführende Organ sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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