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DB und GDL einigen sich über Beschäftigungsschutz für Lokführer

Archivmeldung vom 21.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, geeinigt.

Wie die Deutsche Bahn am Donnerstag mitteilte, wurde unter anderem ein 100-Prozent-Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Lokführer und Regelungen zur Beschäftigungssicherung beim Verbleib im DB-Konzern vereinbart. Der "Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit" soll am 1. April in Kraft treten.

"Es war ein hartes Ringen", so DB-Personalvorstand Ulrich Weber. "Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung für fahrdienstuntaugliche Lokführer gefunden haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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