1 038 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015
Archivmeldung vom 19.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Dezember 2015 bezogen in Deutschland rund 1 038 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 %. Zum Jahresende 2014 hatten knapp 1 003 000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten.
Im Dezember 2015 hatten rund 536 000 beziehungsweise 51,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze erreicht oder überschritten und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2015 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 4 Monaten.
Knapp 502 000 beziehungsweise 48,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.
Da die notwendigen Bevölkerungszahlen noch nicht vorliegen, stehen die Bezugsquoten der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 aktuell noch nicht zur Verfügung. Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen in der Datenbank GENESIS-Online und im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung. Methodische Hinweise befinden sich in den "Erläuterungen zur Statistik".
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)