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Wettbewerbsexperte hält Geldbußen für Amazon für möglich

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Wettbewerbsexperte Justus Haucap hält Geldbußen und Auflagen für Amazon am Ende des Verfahrens, das das Bundeskartellamt an diesem Donnerstag gegen den Onlinehändler eingeleitet hat, für möglich. "Konsequenzen könnten neben einer Geldbuße auch Auflagen sein, bestimmte Praktiken gegenüber den Marketplace-Händlern zu beenden", sagte Haucap dem "Handelsblatt".

"Diese wiederum könnten in einem solchen Fall auch private Schadensersatzforderungen gegen Amazon geltend machen", so der ehemalige Monopolkommissionschef weiter. Ob sich die Vorwürfe des Kartellamts am Ende erhärten, könne er nicht beurteilen. Haucap habe bereits damit gerechnet, dass es zu einem Verfahren des Bundeskartellamts gegen Amazon kommt. "Es überrascht mich überhaupt nicht, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet hat, nachdem ja auch schon die Europäische Kommission gegen Amazon ermittelt", so Haucap.

Das deutsche Kartellrecht gebe dem Bundeskartellamt dabei noch eine deutlich größere Handhabe als das europäische Wettbewerbsrecht. In dem Zusammenhang nähmen die deutschen Wettbewerbshüter international eine Vorreiterrolle ein, denn international beschäftigen sich viele Kartellbehörden mit der Frage, wie mit Amazon umgegangen werden soll. Ihnen fehle aber oft die Handhabe. "Etwas überraschend ist für mich, dass sich das Bundeskartellamt nicht auch speziell Amazon Prime ansieht", sagte der Wettbewerbsexperte dem "Handelsblatt". International werde immer wieder der Verdacht geäußert, dass Amazon Prime eine Verdrängungswirkung entfalten könnte, weil es zwar Verluste generiere, aber Käufer davon abhalte, bei anderen Händlern zu kaufen, so Haucap.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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