Erste Schadensersatzklage gegen EADS
Archivmeldung vom 05.10.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWegen der verspäteten Bekanntgabe der Lieferprobleme beim Airbus A 380 hat heute die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte im Auftrag eines Aktionärs die erste Schadensersatzklage beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines
Mandanten heute Klage beim Landgericht Frankfurt gegen das Luft- und
Raumfahrtunternehmen EADS (European Aeronautic Defence and Space
Company EADS N.V.) eingereicht. Hintergrund sind die verzögerte
Auslieferung von Flugzeugen des A 380 Programms und die damit
einhergehenden Ergebnisbelastungen.
Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte:
"Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits am 25. Februar
2006 fest, dass es zu Lieferverzögerungen von mindestens 18 Monaten
und damit einhergehenden Ergebniseinbrüchen in den Jahren 2006 bis
2010 kommen wird." Diese Insidertatsache wurde vollständig aber erst
mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Oktober 2006 veröffentlicht.
Diejenigen Aktionäre, die im Zeitraum vom 25. Februar 2006 bis 3.
Oktober 2006 18:48 Uhr Aktien von EADS gekauft haben, hätten einen
deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort
die Insidertatsache veröffentlicht hätte. "Anleger, die in diesem
Zeitraum Aktien des Unternehmens gekauft haben, können demnach
Schadensersatzansprüche gegen EADS gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1
Wertpapierhandelsgesetz geltend machen", so Klaus Rotter weiter. Nach
dieser Vorschrift erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien
eines Unternehmens oder andere Finanzinstrumente nach dem grob
fahrlässigen Unterlassen einer Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis
zur Bekanntgabe der Insiderinformation hält.
Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei am 30. März 2006, also vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung, Aktien gekauft und dabei einen Preis je Stück von EUR 34,35 bezahlt. Weitere Klagen geschädigter Investoren werden derzeit vorbereitet. Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt.
Quelle: Pressemitteilung Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg)