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Gesetzesänderung macht GmbH-Gründungen ab dem 1. November leichter

Archivmeldung vom 31.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das neue GmbH-Recht wird aus Sicht des BDI GmbH-Gründungen ab dem 1. November erheblich erleichtern. Dies sei ein positives Signal für Gründer und Unternehmen in schwieriger Zeit.

Das neue GmbH-Recht sorge dafür, dass die zurückgehenden Unternehmensgründungen in Deutschland wieder zunehmen. Maßgeblich hänge dies jedoch auch von der Finanzierungsbereitschaft der Kreditwirtschaft ab.

Aus Sicht des BDI wären zusätzliche Kostenersparnisse durch die GmbH-Rechtsreform möglich gewesen. Sie waren aber politisch nicht gewollt. Die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden notariellen Beistand konnte sich nicht durchsetzen. Der Gesetzgeber habe auch nicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der GmbH-Anteilsabtretung verzichtet.

Angesichts der europäischen Rechtsentwicklung war es richtig, den GmbHs zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen. Dies reiche aber nicht aus, um aus der GmbH wieder einen Exportschlager wie früher zu machen. Positiv sei, dass der Gesetzgeber das so genannte Cash-Pooling - eine Art der Konzern-Innenfinanzierung - auf sichere Füße gestellt habe. Cash-Pooling sei international anerkannt und üblich. Auf diese Weise sparten Unternehmen jährlich Zinsen in Millionen-Euro-Höhe.

Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie

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