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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Charité-Tochter CFM

Archivmeldung vom 26.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Juni dieses Jahres gegen MitarbeiterInnen der Charité Facility Management GmbH (CFM) wegen des Verdachts der Untreue, möglicherweise falsch datierter Abrechnungen und möglichen Verstößen gegen Vergaberichtlinien.

Das bestätigte Sebastian Büchner, Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von rbb24 Recherche. Über Details und eine mögliche Schadenssumme wollte er wegen der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilen.

Nach rbb-Informationen geht es um mindestens acht Vorgänge in den Jahren 2019 bis 2020. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt mehr als 1,5 Millionen Euro. Die Charité bestätigte auf Anfrage von rbb24 Recherche, dass es bei bislang bekannten Auftragsvergaben zum Teil Verstöße gegen Compliance- und Vergaberichtlinien gegeben habe. Bei einer Untersuchung durch eine externe Wirtschaftsprüfergesellschaft seien jedoch keine strafrechtlich relevanten Tatsachen aufgedeckt worden.

Die Vorwürfe wurden nach Auskunft der Charité über das interne "gruppenweite Hinweisgebersystem" bekannt. Deutschlands größtes Universitätsklinikum beauftragte daraufhin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die "einzelne Verstöße gegen das Vergaberecht sowie gegen interne Compliance-Vorschriften" feststellte. Als Ursachen werden "der durch die Rekommunalisierung der CFM sowie die Pandemie entstandene externe Zeitdruck und die Vielzahl der notwendig gewordenen Vergaben" angeführt. Die Leistungen seien in allen Fällen erbracht worden.

Aus den dem rbb bekannten Fällen ergibt sich der Verdacht, dass in einem konkreten Fall Rechnungen und Angebote im Dezember 2020 erstellt und für das laufende Jahr rückdatiert wurden. In einem zweiten Fall hat die Firma einer bei der CFM festangestellten Mitarbeiterin mehrere Aufträge im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten ausgeführt. In beiden Fällen erfolgte keine Ausschreibung. Bei den beauftragten Firmen handelt es sich um Einzelunternehmer.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im Dezember 2021 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das noch im selben Monat mangels Tatverdacht wieder eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft erklärte zur Wiederaufnahme, dass bei der Einstellung der Ermittlungen möglicherweise "nicht alle Unterlagen, alle Informationen, alle Revisionen des Wirtschaftsprüfer Berichtes vorlagen".

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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