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Selbstständige Frauen besonders hart von Regierungsmaßnahmen betroffen

Archivmeldung vom 18.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Neue Einheitspartei Deutschlands (Symbolbild)
Neue Einheitspartei Deutschlands (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Selbstständigen in der Pandemie trifft besonders Frauen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die der "Spiegel" berichtet.

Selbstständige Frauen seien diejenigen, deren berufliche Existenz durch die Pandemie besonders gefährdet sei, geht aus der Antwort hervor. So lag der Zuwachs bei selbstständigen Frauen, die Hartz IV beantragen mussten, im Krisenmonat Mai bei mehr als 2.700 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, während der Zuwachs bei den Männern bei rund 1.600 Prozent lag.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, nennt diese Entwicklung "höchst besorgniserregend". Um nicht direkt in Hartz IV zu fallen, müssen sich Selbstständige zunächst freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings machen mittlerweile nur wenige Freiberufler davon Gebrauch, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. 2010 waren demnach sieben Prozent der Selbstständigen gegen Arbeitslosigkeit versichert, 2019 nur noch zwei Prozent. Viele könnten sich die stark gestiegenen Beiträge nicht leisten, so die Linkenabgeordnete Sabine Zimmermann. Kleine Unter nehmen und Soloselbstständige habe die Bundesregierung "im Stich gelassen".

Die Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung Selbstständiger möchte die Regierung aber nicht verbessern. In der Antwort auf die Grünenanfrage heißt es, die Versicherung basiere auf dem "Solidarprinzip", getragen von den pflichtversicherten Arbeitnehmern. Höhere Einstandspflichten für die Versichertengemeinschaft seien "unzumutbar".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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