Privatinsolvenz statt Ruhestand am Strand: Deutschlands Top-Manager häufig falsch versichert
Archivmeldung vom 09.03.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDeutschlands Top-Manager sind nach ihrer aktiven Zeit im Unternehmen häufig falsch versichert. Denn ohne das Wissen der Manager wird ihr Haftpflichtschutz, nachdem sie ihre Firma verlassen haben, oft verändert - oder er läuft ab. Das Problem: "Bei einem Haftpflichtschaden, der auf ihre Tätigkeit im Unternehmen zurückzuführen ist, haften die Manager persönlich, unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen", sagt Marcel Roeder, Experte für Managerhaftpflichtversicherungen beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland.
Laut Roeder schließen Unternehmen in der Regel für ihre Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien eine Haftpflichtversicherung ab. Diese D&O-Versicherung (D&O steht für Directors und Officers) würde dann Fehler absichern, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Top-Manager passiert seien - und damit das Privatvermögen der Manager schützen. "Nachdem man als Top-Manager die Firma verlassen hat, verliert man aber den Einfluss auf die Versicherungsbedingungen. Teile des Versicherungsschutzes können gestrichen oder Versicherungssummen reduziert werden", so Roeder. Auch sei ungewiss, ob die Versicherung über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgeführt werde - oder ob in der Zwischenzeit Schadenfälle eingetreten seien, mit denen die vereinbarte Deckungssumme bereits aufgebraucht wurde. "Dann ist der Top-Manager im Schadenfall schutzlos", so der Aon-Experte. Das Problem betreffe Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien aller Branchen und Unternehmensgrößen - ganz gleich, ob sie wegen Krankheit, Ruhestand oder einem Unternehmenswechsel ihren alten Posten aufgäben.
Roeder rät den Top-Managern daher zum Abschluss einer Zusatzversicherung. "Diese wird zur aktiven Zeit des Managers im Unternehmen eingerichtet", so der Aon-Experte. Der zusätzliche Versicherungsschutz gelte dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der Manager das Unternehmen verlassen würde. "Nur so besteht für den Manager die Sicherheit, dass der bekannte D&O-Versicherungsschutz über den Zeitraum der aktiven Tätigkeit hinaus fortbesteht und er oder sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erlebt", so Roeder.
Quelle: Aon Holding Deutschland GmbH (ots)