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Rechnungshof hält Steuervergünstigung für Hotels für wirkungslos

Archivmeldung vom 06.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Katharina Wieland Müller  / pixelio.de
Bild: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den 2010 eingeführten reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotels für wirkungslos. "Die Maßnahme hat ihren Zweck verfehlt", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wenn der Staat freiwillig auf Einnahmen verzichte, müsse es einen sichtbaren Effekt geben. "Den gibt es in dem Übernachtungsgewerbe nicht. Haushaltspolitisch ist die Hotelsteuer nicht zu rechtfertigen", kritisierte Scheller.

Er sagte auch: "Die seit 2010 geltende Steuerermäßigung auf Hotelbetriebe hat keinerlei Effekt gezeigt." Scheller erklärte, dass die Steuermäßigung von 19 auf sieben Prozent die Wettbewerbssituation Deutschlands im europäischen Vergleich stärken sollte. "Aber dafür war diese Steuervergünstigung völlig irrelevant. Die Bürger übernachten in Bayern doch nicht signifikant günstiger als in Österreich", so Scheller weiter. Er forderte Konsequenzen: "Diese Ermäßigung von geschätzten 1,4 Mi lliarden Euro im laufenden Jahr gehört definitiv auf den Prüfstand."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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