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Anlegerschützer kritisieren Rechtslage zu "Delisting"

Archivmeldung vom 12.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Anlegerschützer haben die geltenden Rechtslage zum sogenannten "Delisting" kritisiert. Werden Firmen von der Börse genommen werden, drohen Anlegern gravierende Verluste: Wie das "Handelsblatt" berichtet, brachen die Aktien der im Jahr 2014 vom "Delisting" betroffenen Unternehmen im Schnitt fast um ein Viertel ein.

"Die Aktionäre sind die Gelackmeierten", so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die DSW warnt vor einem "Dammbruch".

Im Oktober 2013 hatte der Bundesgerichtshof bestimmt, dass Unternehmen ohne Beschluss der Hauptversammlung von der Börse genommen werden dürfen. Dabei steht Aktionären – anders als in der Vergangenheit – keine Barabfindung mehr zu. Für Anleger seien keine Kursverluste zu erwarten, so die Richter in ihrer Begründung. Allein im vergangenen Jahr hatten hierzulande 39 Firmen ein "Delisting" angekündigt, schreibt das "Handelsblatt". Dagegen habe es nur elf neue Börsengänge gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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