Nach Mindestlohn: Höhere Preise statt Entlassungen
Archivmeldung vom 18.08.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie vom Mindestlohn betroffenen Betriebe in Deutschland haben seit der Einführung eher die Preise erhöht als Personal entlassen. Rund 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen fuhren die Preise hoch. Das zeigen die Daten des aktuellen IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von mehr als 16.000 Firmen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Den Nürnberger Arbeitsmarktforschern zufolge ist der Personalabbau vor allem auf eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten auf Entlassungen zurückzuführen. Rund zehn Prozent der von der Einführung des Mindestlohns betroffenen Betriebe berichten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein, weniger als fünf Prozent der Betriebe von Entlassungen. Dabei handelt es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt werden.
Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lässt sich nicht genauer beziffern, so die IAB-Forscher. Unter dem Strich setzte sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fort. Die negativen Beschäftigungsauswirkungen des Mindestlohns sind somit moderat geblieben, betonen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.
Arbeitszeitreduzierung als eine Folge
Zum Teil kam es aufgrund des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe bei der IAB-Befragung an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben. Sechs Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Firmen berichteten von reduzierten oder zurückgestellten Investitionen. Nur rund ein Prozent gab an, dass sie aufgrund des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt hätten. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn, beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren, hat ebenfalls nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch gemacht.
Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann