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Verbraucherschutzzentrale mahnt Telekom wegen Drosselung ab

Archivmeldung vom 07.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bonner Zentrale: Telekom verdient an veralteten Geräten. Bild: telekom.de
Bonner Zentrale: Telekom verdient an veralteten Geräten. Bild: telekom.de

Die Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen hat die Telekom wegen der geplanten DSL-Drosselung abgemahnt. Das Unternehmen sei aufgefordert worden, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen, hieß es am Montag. Den Verbraucherschützern zufolge stelle eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 kbit/s eine "unangemessene Benachteiligung" der Verbraucher dar.

Mit dieser Übertragungsrate sei eine "zeitgemäße Nutzung des Internets" unmöglich, da manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar wären. Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.

Im April hatte die Telekom angekündigt, dass alle Neukunden, die ab 2. Mai einen Vertrag abschließen, ab 2016 mit einer Volumenbegrenzung rechnen müssten. Seitdem ist bekannt geworden, dass auch alle bisherigen Telefon-Kunden, die künftig einen DSL-Tarif hinzubuchen oder innerhalb der DSL-Tarife wechseln, von der neuen Regelung betroffen sein werden. Spätestens in fünf Jahren, also 2018, soll sie dann Bestandteil aller Verträge sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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