Deutsche Finanzämter kontrollieren intensiver und häufiger
Archivmeldung vom 02.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMehr als drei Viertel der Steuerberater rechnen mit weiterer Verschärfung der Prüfungen / Finanzbeamte nehmen vor allem Arbeitnehmer-Werbungskosten und Zinseinnahmen ins Visier / Vermehrte Kontenabfragen / Bei Selbstständigen werden Firmen-Pkw verstärkt unter die Lupe genommen
Angesichts leerer öffentlicher Kassen verstärken
die deutschen Finanzämter ihre Kontrollen. Das ist das Ergebnis einer
repräsentativen Befragung von 1.000 Steuerberatern, die das
Forsa-Institut im Auftrag des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe
6/2006, EVT 2. März) durchgeführt hat. So konstatieren 69 Prozent der
befragten Steuerberater verschärfte Kontrollen der Steuererklärungen.
Gerade im Süden Deutschlands, dem in der Vergangenheit oft ein
Steuerzahler freundlicheres Klima bescheinigt wurde, dreht jetzt
offenbar der Wind. "In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Zahl
der Berater, die von einer erhöhten Kontrolltätigkeit sprechen, über
dem Durchschnitt", erläutert Forsa-Chef Manfred Güllner gegenüber
'Capital'. Und die jetzt beobachteten Tendenzen scheinen erst der
Anfang zu sein: Mehr als drei Viertel aller deutschen Steuerberater
(78 Prozent) erwarten, dass die Finanzämter ihre Kontrollen künftig
noch weiter forcieren.
Der Umfrage zufolge gibt es bei den verschärften Aktivitäten der
Finanzämter klare Schwerpunkte. Dies trifft vor allem die gemeldeten
Zinseinnahmen und die Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer. Weit vorn
auf der Prioritätenliste der vermehrten Kontrollen stehen auch die
Herkunft des investierten Kapitals und die Spekulationsgewinne sowie
Auslandskonten. Mehr als 40 Prozent der Befragten registrieren mit
Blick auf das 2005 eingeführte Kontenabrufverfahren eine verstärkte
Kontrolltätigkeit.
Die Einkünfte und Betriebsausgaben von Selbstständigen sind der
'Capital'-Steuerberater-Umfrage zufolge ebenfalls vermehrt Anlass für
Kontrollen. Als besonders kritische Prüfer erwiesen sich die
Finanzämter bei betrieblich genutzten Pkw, Umsatzsteuererklärungen
und Arbeitsverträgen mit Verwandten. Die Bewirtung von
Geschäftspartnern führte eher selten zu intensiveren Kontrollen.
Quelle: Pressemitteilung Capital