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VW schlägt Hauptversammlung Entlastung aller Vorstandsmitglieder vor

Archivmeldung vom 11.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat der Hauptversammlung die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen. Der Vorstand habe eine gleichlautende Entscheidung aufgrund eigener Prüfung getroffen, teilte der Konzern am Mittwoch mit. Das gehe aus der Einladung zur 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 in Hannover hervor, die am 12. Mai veröffentlicht werde.

Mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung sei kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden. Grundlage der Empfehlung seien die derzeit vorliegenden Informationen aus der Untersuchung der US-Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Der Aufsichtsrat habe prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand eindeutige und schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festzustellen seien: Nach derzeitigem Kenntnisstand seien jedoch keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden, die einer Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen würden. Aufsichtsrat und Vorstand betonten jedoch, dass der Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt stehe, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni 2016 keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Abwägungsentscheidung geboten erscheinen lassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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