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Steuergewerkschaft verteidigt umfangreichen Datenzugriff

Archivmeldung vom 25.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Deutsche Steuergewerkschaft wendet sich gegen den Eindruck, jeder beliebige Finanzbeamte könne auf die Daten aller Bürger zugreifen: "Normalerweise können nur die Sachbearbeiter eine Akte abrufen, die für den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Nachnamens zuständig sind", sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler der F.A.Z.

Je nach Organisation des Finanzamts und dessen Geschäftsverteilungsplan seien dies zwei oder auch zehn Beschäftigte. Der Steuerfall des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß sei aber deutlich komplizierter - auch weil dieser selbst Unternehmer sei. Dann könnten auch Betriebsprüfer, Steuerfahnder, Vollstreckungsbeamte und Umsatzsteuerprüfer die Informationen abrufen.

"Die können ja bei ihren Kollegen nicht erst extra einen Antrag dafür stellen, damit sie in die Akte hineinsehen dürfen", sagte Eigenthaler weiter. Vorgesetzte Behörden und die Rechenzentren der Finanzverwaltung bekämen die Daten bei Bedarf ebenfalls zu sehen. "Man muss aber unterscheiden zwischen der abstrakten Möglichkeit und dem tatsächlichen Zugriff - der ist weit seltener."

Jeder Abruf müsse zudem protokolliert werden, und dies werde von den Behörden auch mit Stichproben kontrolliert. Jedes Finanzamt müsse dafür seinen eigenen Datenschutzbeauftragten haben. Geregelt sei all das in der "Steuerdaten-Abrufverordnung" (StDAV) aus dem Jahr 2005, schreibt die F.A.Z. weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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