VW Skandal - Widerruf Autofinanzierung: Anwälte reichen erste Klage gegen VW Bank in Stuttgart ein
Archivmeldung vom 29.07.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 20.000 VW Geschädigte im VW Abgasskandal vertritt, hat vor dem Landgericht Stuttgart eine erste Klage gegen die Volkswagen Bank eingereicht. Hintergrund dieser Klage ist der Widerruf eines Darlehensvertrages, mit dem der Kläger einen 2014 erworbenen VW Golf finanzierte, der von dem VW Abgasskandal betroffen ist.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist die Volkswagen Bank verpflichtet, den Darlehensnehmer richtig über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Grundsätzlich steht jedem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehen ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Darlehensnehmer umfassend und richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Auftrag des Klägers hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll den Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung überprüft und ist dem Ergebnis gekommen, dass nach ihrer Ansicht die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Die Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die 2-wöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und deshalb dem Kläger ein "ewiges Widerrufsrecht" zusteht.
Dieses "ewige Widerrufsrecht" hat in den letzten Jahren bei Immobilienkrediten große Berühmtheit erlangt. Tausende Verbraucher haben erfolgreich ihre Immobilienkredite widerrufen und sind so an günstigere Zinsen gelangt. Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte war überwiegend sehr verbraucherfreundlich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt beim Widerruf von Darlehen mehr als 1.000 Verbraucher und kann umfassende Erfahrung in diesem Bereich vorweisen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung bei dem Widerruf von Darlehen sehr verbraucherfreundlich geworden. Bereits kleinste Fehler in der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung kann nun auch den VW-Geschädigten, die ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, zugute kommen."
Nach der Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschloss sich der Kläger, den Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zu widerrufen, obwohl die 2-wöchige Widerrufsfrist bereits 2014 abgelaufen war. Das Ziel der Klage ist feststellen zu lassen, dass der Volkswagen Bank keine Ansprüche mehr aus dem Darlehensvertrag zustehen. So kann erreicht werden, dass der Kaufvertrag über den PKW rückabgewickelt wird, ohne dass der Kläger eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlen muss.
Sollte das Landgericht Stuttgart zu dem Ergebnis gelangen, dass die verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, können sich die diejenigen Kunden, die vom VW Abgasskandal betroffen sind und ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, ihres Fahrzeuges entledigen, ohne dass sie einen aufwändigen Prozess auf Schadensersatz bzw. Rücktritt gegen VW führen müssen.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)