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"Bild": Miet- und Heizkosten übersteigen Hartz IV-Leistungen

Archivmeldung vom 03.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Kosten für Miete und Heizung werden immer mehr zum Preistreiber bei Hartz IV. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eine Auswertung von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, übersteigen die Ausgaben pro Hartz-Bedarfsgemeinschaft immer häufiger die gezahlte Hartz-IV-Leistung.

Dem "Bild"-Bericht zufolge haben sich die durchschnittlich gezahlten Regelsätze pro Haushalt seit der Einführung von Hartz IV kaum verändert. Sie stiegen seit dem Jahr 2005 nur von 343 auf 349 Euro im Januar 2013. Die Miet- und Heizungskosten sind dagegen im gleichen Zeitraum im Schnitt von 277 Euro auf 343 Euro pro Bedarfsgemeinschaft gestiegen – ein Plus von 23,8 Prozent. Sie lagen erstmals im September 2011 für vier Monate über dem durchschnittlich gezahlten Regelsatz. Danach wirkte sich die Erhöhung des Regelsatzes zugunsten der Hartz-Leistung aus.

Im Oktober 2012 überholten die Miet- und Heizkosten mit 343 Euro erneut die Regelsatzausgaben von 337 Euro. Erst seit Januar liegen die Stütze-Ausgaben wegen der Erhöhung des allgemeinen Regelsatzes auf 382 Euro wieder leicht über den Mietkosten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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