Flächendeckender Mindestlohn - Einfluss auf die Personalplanung
Archivmeldung vom 10.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDie aktuelle Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns ab dem Jahr 2015 vor. Doch dieser wird vermutlich auf den Personalbestand eines Großteils der Unternehmen keinen nennenswerten Einfluss haben, gibt die aktuelle Randstad ifo Flexindex-Befragung bekannt. 87% der Befragten geben an, dass sie für das laufende Jahr einen gleichbleibenden Personalbestand erwarten. Rund 5 % gehen von Stellenabbau aus.
Die Auswirkungen ab dem nächsten Jahr (2015) dürften jedoch etwas deutlicher ausfallen. Auf die Frage nach dem Einfluss auf die Beschäftigung ab 2015 antworteten rund 11% der Unternehmen, dass ihr Personalbestand voraussichtlich sinken wird. Aus der Befragung geht darüber hinaus hervor, dass das Thema Mindestlohn in mehreren Branchen gar kein Rolle spielt: Hier gelten bereites andere Regelungen wie z.B. Branchentarifverträge, die einen höheren Lohn als die im Koalitionsvertrag genannten 8,50 EUR pro Stunde festlegen, oder aber die Gehälter in diesen Branchen sind von dem geplanten Mindestlohn ohnehin weit entfernt.
Nach Angaben der befragten Personaler dürfte die vorgesehene Regelung vor allem in Bereichen, in denen geringqualifizierte Arbeitskräfte eingesetzt werden, zur Straffung im Personaleinsatz und zu sinkender Beschäftigung führen. "Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Mindestlohnregelung sollten alle Beteiligten mit Weitsicht vorgehen. Wir laufen sonst Gefahr, dass am Ende der Mindestlohn nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten geringqualifizierter Arbeitnehmer geht. Wir bei Randstad haben immer an Lösungen gearbeitet, um geringer Qualifizierten beispielsweise durch Qualifizierungsmaßnahmen eine faire Chance und eine Perspektive auf dem Markt zu bieten", erklärt Petra Timm, Director Communications bei Randstad Deutschland.
Quelle: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG (ots)