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Bertelsmann plant gegen Gerichtsurteil zum Zusammenschluss von Penguin Random House und Simon & Schuster Berufung einzulegen

Archivmeldung vom 01.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo Bertelsmann Bild: Bertelsmann SE & Co. KGaA Fotograf: Bertelsmann
Logo Bertelsmann Bild: Bertelsmann SE & Co. KGaA Fotograf: Bertelsmann

Bertelsmann nimmt das Urteil, mit dem der U.S. District Court in Washington, D.C., den geplanten Zusammenschluss von Penguin Random House und Simon & Schuster untersagt, zur Kenntnis. Das internationale Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen hält die Entscheidung des Bezirksgerichts für falsch und plant, im Eilverfahren Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Die Gesellschafter von Penguin Random House und Simon & Schuster, Bertelsmann und Viacom CBS, Inc. (heute Paramount Global), hatten den Plan für eine Zusammenlegung ihrer weltweiten Buchgeschäfte im November 2020 bekanntgegeben. Während die UK Competition & Markets Authority (CMA) die Transaktion bereits im Mai 2021 genehmigt hatte, hatte das U.S. Department of Justice (DoJ) im November 2021 eine Klage gegen den geplanten Zusammenschluss eingereicht, der das Gericht nun stattgegeben hat.

Thomas Rabe, CEO von Bertelsmann, sagt: "Wir teilen die Einschätzung des Gerichts genauso wenig, wie wir zuvor die Haltung des Department of Justice geteilt haben. Beide beruhen auf falschen Grundannahmen, unter anderem auf einer unzutreffenden Marktdefinition. Ein Zusammenschluss wäre im Sinne des Wettbewerbs. Wir sind unverändert davon überzeugt, dass Bertelsmann und Penguin Random House für Simon & Schuster das beste kreative Zuhause wären - mit einer Vielfalt von Verlagen, die unabhängig voneinander unter einem Dach agieren könnten. Aus diesem Grund werden wir beim Berufungsgericht in D.C. einen Antrag auf eine Berufung einreichen."

Quelle: Bertelsmann SE & Co. KGaA (ots)

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