Arbeitskosten im Jahr 2017 um 2,1 % gestiegen
Archivmeldung vom 09.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttIn Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 2,1 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Kosten für Bruttoverdienste dabei um 2,2 %, die Lohnnebenkosten um 1,8 %.
Im vierten Quartal 2017 stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum vierten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,5 %. Dieser relativ niedrige Wert beruht auf einem im Vergleich zum Vorjahresquartal geringeren Krankenstand, was die Zahl der geleisteten Stunden erhöht. Dadurch verringerte sich insgesamt der Anstieg der Arbeitskosten je geleistete Stunde. Der Zuwachs zum Vorquartal lag saison- und kalenderbereinigt bei 0,4 %.
Für das dritte Quartal 2017 liegen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 2,2 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 2,1 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 16,5 %), Ungarn (+ 12,6 %) sowie Bulgarien (+ 10,7 %) auf. In Finnland (- 3,0 %) und Portugal (- 1,1 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 1,7 % niedriger aus als in Deutschland. Der jährliche Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland (2016: + 2,8 %) lag bereits das sechste Jahr in Folge über dem EU-Durchschnitt (2016: + 1,8 %) und fünf Jahre ununterbrochen oberhalb des entsprechenden Wertes für Frankreich (2016: + 1,5 %).
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.
Methodische Hinweise
Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.
Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für die Quartalswerte des Berichtsjahres 2017. Für das zweite Quartal 2017 ist beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 2,3 % auf + 2,4 % gestiegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)