Massekredit für Wadan Yards Germany
Archivmeldung vom 10.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach intensiven Verhandlungen der letzten Tage ist es der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelungen, die Bereitschaft zu erhalten, unter bestimmten Bedingungen die im vorläufigen Insolvenzverfahren stehenden Wadan Yards Germany mit einem Massekredit in Höhe von 190 Millionen Euro zu begleiten.
Es handelt sich in der Summe um einen der größten Massekredite, der jemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vergeben wurde.
"Es ist uns gemessen an den Dimensionen dieser Finanzierung in kurzer Zeit gelungen, den notwendigen Kredit zu verhandeln", sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Marc Odebrecht.
Am Zustandekommen dieses Ergebnisses waren auch der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Der Massekredit wird zu 90 Prozent durch den Bund und zu 10 Prozent durch ein Bankenkonsortium abgesichert.
Dies ist ein allererster, wichtiger Schritt, um die Arbeiten an den noch offenen Projekten fortzusetzen und damit Beschäftigung an den Standorten zu erhalten.
Die schwedische Reederei Stena hatte bei Wadan zwei Ropax-55-Fähren bestellt. Erst am gestrigen Donnerstag hatte sich eine Delegation in Göteborg mit der Stena-Spitze getroffen. Zu der Delegation gehörten neben der Geschäftsführung der Wadan Yards Germany und dem vorläufigen Insolvenzverwalter auch an der Finanzierung beteiligte Institute. "Wir haben deutlich gemacht, dass jetzt unsererseits alles für den Weiterbau getan ist. Gleichwohl gestalten sich die Gespräche mit Stena als ausgesprochen schwierig", so Odebrecht. Es wird von allen Beteiligten derzeit unter Hochdruck an einer Lösung der Situation gearbeitet.
Parallel läuft die internationale Suche nach einem geeigneten Investor weiter. Zum Stand der Investorensuche sagte Berthold Brinkmann von der Kanzlei Brinkmann und Partner: "Die Marktsituation für den Verkauf einer Werft ist derzeit alles andere als günstig. Wir haben jedoch Signale von möglichen Investoren, die über bloße Absichtsbekundungen hinausgehen."
Quelle: Kanzlei Brinkmann & Partner