Versicherungswirtschaft sieht Riester-Rente vor dem Aus
Archivmeldung vom 15.02.2021
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Freigeschaltet durch André OttWenn die Bundesregierung die Zeit bis zur Bundestagswahl nicht zu einer Teilreform der Riester-Rente nutzt, droht nach Ansicht von Teilen der Versicherungswirtschaft die "Defacto-Beerdigung" dieser geförderten Form der Altersvorsorge. Das sagte Jörg Asmussen, seit 1. Oktober Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der "Süddeutschen Zeitung".
Asmussen war früher Staatssekretär im Finanzministerium und Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank. "Aus meiner Sicht wäre eine umfassende Riester-Reform noch in dieser Legislaturperiode sinnvoll", sagte Asmussen. Dann könnte man mit einfachen Mitteln das Angebot rasch verbessern. "Aber das ist zeitlich kaum mehr realistisch", fügte er hinzu. "Man sollte die nun verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform nutzen, vor allem für eine Absenkung der Garantien", forderte Asmussen.
"Sonst könnte es ab 2022 große Probleme geben, wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt würde und gleichzeitig die 100 Prozent-Beitragsgarantie erhalten bliebe, was zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würde." Regierung und Versicherer sind in einem Dilemma. Eigentlich müsste das Bundesfinanzministerium dringend den Zinssatz absenken, den Lebensversicherer ihren Kunden höchstens als Garantiezins geben dürfen.
Der Höchstrechnungszins beträgt seit 2017 0,9 Prozent. Die Versicherungsmathematiker in der Deutschen Aktuarvereinigung empfehlen dem Finanzministerium, den Satz zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. Verzinst wird immer nur der Sparanteil der Prämien, nicht der Teil der Kundengelder, der für Kosten draufgeht.
Mit höchstens erlaubten 0,25 Prozent Verzinsung auf den Sparanteil der Riester-Prämienzahlungen kann kaum ein Versicherer noch die Garantie geben, dass die Riester-Versicherten mindestens alle eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Doch genau diese Zusage verlangt zurzeit das Gesetz. Der GDV will deshalb die Garantie absenken - statt 100 Prozent sollen Versicherte bei Neuverträgen nur noch eine Garantie von 80 Prozent ihrer Einzahlungen erhalten, ihr Verlustrisiko betrüge dann 20 Prozent.
Quelle: dts Nachrichtenagentur